cit: Präzisierung des Prozessablaufs im Beteiligungsverfahren.
XBAU-450
- 2.6
Geprüft
Di., 28.10.2025 - 10:22
Fertig
Mi., 08.10.2025 - 17:31
Laut Abbildung III.9.3. Prozess Beteiligungsverfahren kann der Prozess des Beteiligungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde nach Erhalt einer Nachricht beteiligung.formellePruefung.0301 terminiert werden.
Die Information darüber mittels beteiligung.ruecknahme.0304 an die Gegenstelle ist zwar optional möglich, aber nicht mandatorisch vorgesehen.
Das Ausbleiben der Information an die beteiligte Behörde / Stelle hinterlässt u.a.
a) fachliche Unklarheit
b) Fallräume, die keinen validen Status haben
Lösungsvorschlag:
Präzisierung des Prozessablaufs, so dass die Nachricht beteiligung.ruecknahme.0304 nach “Beteiligungsprozess terminiert” mandatorisch ist.
Kommentare
QS wurde durchgeführt. Der CR wurde korrekt umgesetzt.
Der CR wurde umgesetzt.
Die Prozessbeschreibung und das Prozessmodell des Beteiligungsverfahrens (vgl. Abschnitt III.9.3 auf Seite 318) wurden dahingehend geändert, dass bei neu zu stellender Beteiligungsaufforderung der Prozess "Rücknahme der Beteiligungsaufforderung" durchgeführt werden muss.
Nächster Schritt: QS