TH: Mitteilung über Abbruch Beteiligung (Zustimmungsfiktion)
XBAU-446
- 2.7
in Arbeit
Mo., 12.01.2026 - 13:28
Mo., 22.09.2025 - 13:14
Wenn eine beteiligte Stelle nach Ablauf der Frist für die Stellungnahme (ggf. nach Mahnung) nicht reagiert, bricht die verfahrensführende Bauaufsichtsbehörde die Beteiligung ab. Sie informiert dann die beteiligte Stelle darüber, dass sie davon ausgeht, dass deren Belange nicht betroffen sind oder keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.
Diskussion:
Es ist zu prüfen, ob und wie auf Basis der vorhandenen Nachrichtentypen im Beteiligungsverfahren umsetzbar.
Kommentare
Der CR wird wg. fachlichem Klärungsbedarf in ein zukünftiges Release verlagert.
Status in Arbeit
EG25-04 02.12.2025
Diskussion
- “wie wird über das Eintreten der Zustimmungsfiktion informiert?“
- Warum ist es wichtig, dass die BAB diese Information übermittelt? In der Behördenpraxis wird das normalerweise - im Gegensatz zum Umgang mit dem Antragsteller - anders umgesetzt, nämlich nur auf Terminbasis ohne gesonderte Kommunikation.
- TH könnte damit leben, den Bedarf mit vorhandenen XBau-Nachrichten abzudecken
EG25-03 30.09.2025
Das Thema des CR ist das Eintreten der Zustimmungsfiktion. Wie ist dazu die zu beteiligende Stelle zu informieren?
Zu unterscheiden ist die Rücknahme der Aufforderung zur Stellungnahme. Dafür ist Nachricht 0304 definiert.
Status in Arbeit