TH: Mitteilung über Abbruch Beteiligung (Zustimmungsfiktion)

XBAU-446
  • 2.7
in Arbeit
Mo., 12.01.2026 - 13:28
 
Mo., 22.09.2025 - 13:14
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Wenn eine beteiligte Stelle nach Ablauf der Frist für die Stellungnahme (ggf. nach Mahnung) nicht reagiert, bricht die verfahrensführende Bauaufsichtsbehörde die Beteiligung ab. Sie informiert dann die beteiligte Stelle darüber, dass sie davon ausgeht, dass deren Belange nicht betroffen sind oder keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

Diskussion:

Es ist zu prüfen, ob und wie auf Basis der vorhandenen Nachrichtentypen im Beteiligungsverfahren umsetzbar.

Kommentare

EG25-03 30.09.2025

Das Thema des CR ist das Eintreten der Zustimmungsfiktion. Wie ist dazu die zu beteiligende Stelle zu informieren?

  • Dafür ist - in der Interaktion zum Beteiligungsverfahren - bisher keine Nachricht definiert.
  • Es ist zu prüfen, ob sich die Information als Umgehungslösung in eine vorhandene Nachricht im Beteiligungsverfahren integrieren lässst. Wenn das nicht ohne weiteres möglich ist, wird der CR auf eine spätere XBau-Version verschoben

Zu unterscheiden ist die Rücknahme der Aufforderung zur Stellungnahme. Dafür ist Nachricht 0304 definiert.

Status in Arbeit

Der CR wird wg. fachlichem Klärungsbedarf in ein zukünftiges Release verlagert.

Status in Arbeit

EG25-04 02.12.2025

Diskussion

  • “wie wird über das Eintreten der Zustimmungsfiktion informiert?“
  • Warum ist es wichtig, dass die BAB diese Information übermittelt? In der Behördenpraxis wird das normalerweise - im Gegensatz zum Umgang mit dem Antragsteller - anders umgesetzt, nämlich nur auf Terminbasis ohne gesonderte Kommunikation.
  • TH könnte damit leben, den Bedarf mit vorhandenen XBau-Nachrichten abzudecken