TH: Mitteilung über Abbruch Beteiligung (Zustimmungsfiktion)
XBAU-446
- 2.7
Umsetzung
Do., 23.04.2026 - 15:05
Mo., 22.09.2025 - 13:14
Wenn eine beteiligte Stelle nach Ablauf der Frist für die Stellungnahme (ggf. nach Mahnung oder Erinnerung) nicht reagiert, bricht die verfahrensführende Bauaufsichtsbehörde die Beteiligung ab. Sie informiert dann die beteiligte Stelle darüber, dass sie davon ausgeht, dass deren Belange nicht betroffen sind oder keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.
Diskussion:
Es ist zu prüfen, ob und wie auf Basis der vorhandenen Nachrichtentypen im Beteiligungsverfahren umsetzbar.
Kommentare
Der CR wird wg. fachlichem Klärungsbedarf in ein zukünftiges Release verlagert.
Status in Arbeit
EG25-04 02.12.2025
Diskussion
- “wie wird über das Eintreten der Zustimmungsfiktion informiert?“
- Warum ist es wichtig, dass die BAB diese Information übermittelt? In der Behördenpraxis wird das normalerweise - im Gegensatz zum Umgang mit dem Antragsteller - anders umgesetzt, nämlich nur auf Terminbasis ohne gesonderte Kommunikation.
- TH könnte damit leben, den Bedarf mit vorhandenen XBau-Nachrichten abzudecken
EG26-02 23.04.2026 (AG)
- Eine Beteiligung einer Behörde kann auch ohne Zustimmungsfiktion abgebrochen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn 4 Behörden beteiligt wurden, drei haben geantwortet, so dass die BAB entsprechen weiterarbeiten kann. Die Stellungnahme der vierten Stelle ist dann nicht mehr nötig und die Beteiligung kann abgebrochen werden.
- Für den Abbruch einer Beteiligung kann die Nachricht beteiligung.zwischennachricht.0305 genutzt werden.
- Sowohl die Beschreibung der Nachricht selbst als auch die Prozessbeschreibung zur 0305 sollte entsprechend ergänzt werden
Status: Umsetzung
Vorstellung der Modellierung zum kommenden EG
EG25-03 30.09.2025
Das Thema des CR ist das Eintreten der Zustimmungsfiktion. Wie ist dazu die zu beteiligende Stelle zu informieren?
Zu unterscheiden ist die Rücknahme der Aufforderung zur Stellungnahme. Dafür ist Nachricht 0304 definiert.
Status in Arbeit