TH: Mahnung Beteiligung

XBAU-445
Umsetzung
Di., 10.03.2026 - 11:26
 
Mo., 22.09.2025 - 13:12
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Eine bereits übermittelte Aufforderung zur Stellungnahme, der die beteiligte Stelle nach Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgekommen ist, soll mit neuer Frist gemahnt werden.

Lösungsansatz:

Erweiterung Nachricht XBau 0300

Kommentare

EG25-03 30.09.2025

Diskussion

  • es ist zu prüfen, ob die Nachricht 0302 für diesen Zweck verwendet werden kann, d.h. mehrfach gesendet wird mit jeweils angepasster Frist - nein, das scheint die Spezifikation zur Nachricht 0302 nicht herzugeben (“Die Bauaufsichtsbehörde hat Korrekturen und Ergänzungen der Unterlagen vom Bauherrn erhalten und versendet mittels dieser Nachricht die überarbeiteten Unterlagen.“)
  • ansonsten Empfehlung, dass nicht gemahnt wird, sondern die Zustimmungsfiktion eintritt

Der CR führt zu vertiefter Diskussion und wird daher für zukünftige XBau-Versionen in die Bearbeitung genommen

Status erfasst

EG25-04 02.12.2025

Diskussion

  • Wie wäre eine Mahnung mit neuer Frist umzusetzen? Ist das Anliegen sinnvoll?
  • Mahnung oder eher eine „Erinnerung“
  • zu prüfen ob als Zwischennachricht im Beteiligungsverfahren umsetzbar?
  • oder als generische Funktionalität umzusetzen, die für Mahnung generell eingesetzt werden ka

Beschluss: es soll eine minimale Lösung verfolgt werden, d.h. es ist abzusichern, dass die gewünschte Funktionalität in XBau vorhanden ist, ohne dass dafür neue Nachrichten erstellt werden müssen.

Status in Arbeit

EG26-01 25.02.2026

Diskussion

  • Für TH wäre die erwähnte minimale Lösung in Ordnung. Als Lösung auf der Basis von vorhandenen Nachrichten käme 1142 fachliche Kommunikation in Frage / oder ggf. die Anpassung von 0300er Nachrichten
  • Bemerkung HE: das enge Zeitfenster erlaubt es vermutlich nicht, Fristen neu zu setzen
  • Bemerkung Essen: Sollte nicht Mahnung, sondern eher “Erinnerung” heißen, sollte (konfigurierbar) automatisch erfolgen (Frist mit der Erinnerung z.B. um eine Woche verlängern)
  • Bemerkung Essen zum Usus in NRW zum Thema Zustimmungsfiktion - in NRW würde die BAB trotz allem (die zu beteiligende Behörde hat selbstverschuldet nicht reagiert) die Verantwortung für die Ergebnisse der materiellen Prüfung übernehmen - das beinhaltet rechtliche Risiken
  • BY: machen einen Unterschied, ob die Zustimmung erforderlich ist (hier Fiktion) vs. eine Stellungnahme erforderlich ist (verspätete werden nicht berücksicht, es sei denn die Rechtmäßigkeit ist betroffen) - ggf. geht die BAB in ein rechtliches Risiko
  • BB: die BAB will die Stellungnahme haben, sie muss qua Aufgabenbeschreibung dafür sorgen dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen - i.d.R. wird gemahnt - der Nachteil wird in Kauf genommen, dass das zur Dauer der Verfahren beiträgt

Lösungsvarianten:

  • Es soll - für den Prozess der Beteiligung - eine neue Nachricht mit dem Zweck der Erinnerung definiert werden, die nur Bezug, Text für Mahnung und die neue Frist enthält
  • favorisierte Möglichkeit: Nachricht 0305 ergänzen um optionales Element Frist
  • (als Alternative wäre ggf. nochmal zu bewerten): eine generische Nachricht definieren für Erinnerung und neue Fristsetzung, einsetzbar in diversen Fachkontexten - dafür könnte die Nachricht 0305 Modell stehen

Status Umsetzung