STATISTIK: Ergänzung von Statistikmerkmalen für genehmigungsfreigestellte Verfahren
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Für die Hochbaustatistik sind neben klassischen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Antragsverfahren mit der Bauaufsichtsbehörde) auch genehmigungsfreigestellte Verfahren (werden lediglich gegenüber der Gemeinde angezeigt) relevant.
Anforderung: Auch bezogen auf Bauvorhaben, die über GFS kommunizieren und Wohnraum schaffen, sollen Statistikmeldungen gesendet werden.
Lösungsvorschlag:
Aufnahme von Genehmigungsfreistellungen (GFS) als neues Ablaufdiagramm im Statistik-Kapitel.
Ebenso muss dokumentiert sein, dass anlässlich der Anzeige einer GFS per 600er-Nachricht (an die Gemeinde) auch die Statistiknachricht des Vorhabens an die BAB (420) übermittelt wird.
Als Genehmigungsdatum ist das initiale Eingangsdatum der GFS bei der Gemeinde oder in der Bauaufsichtsbehörde anzugeben.
Kommentare
EG25-03 30.09.2025
Beschluss nach Diskussion:
- auch zum DÜ-Anlass GFS sollen Nachrichten 0420 (Bauportal an BAB) und 0421 (BAB an Statistik) übermittelt werden
- es sollen nur erfolgte Freistellungen an die Statistik übermittelt werden → also nicht alle Bauvorhaben, die ein GFS anstreben, sondern nur die Bauvorhaben, zu denen GFS tatsächlich akzeptiert wurde (die nicht als Genehmigungsverfahren fortgeführt werden)
Anlass für das Bauportal:
- mit dem Erfassen und Übermitteln der GFS-Anzeige (Nachricht 0600 an die Gemeinde) - dann sollen auch die Statistik-Daten erhoben und übermittelt werden (Nachricht 0420 an die BAB)
Anlass für die BAB / wie erfährt die BAB vom Vorgang:
- die BAB erfährt i.d.R. über die Nachrichten 0601 bzw. 0603 (Gemeinde an BAB) von dem Bauvorhaben, dass per GFS in die Umsetzung gehen will
Besonderheiten, Abweichungen vom Standard-Prozess:
- es kommt vor, dass die Gemeinde es unterlässt, die BAB über das GFS-Bauvorhaben zu informieren
- in einigen Ländern, z.B. BY und NI, geht die GFS-Nachricht 0600 vom Bauvorhaben direkt an die BAB, es steht also keine Gemeinde dazwischen
Status Umsetzung
Soll-Prozess gemäß XBau
Der Soll-Prozess gemäß XBau ist dann, auf Basis von Abbildung III.8.2. Prozess Prüfung Genehmigungsfreistellung im GFS-Kapitel der XBau-Spezifikation und auf Basis der Beschlusslage zum vorliegenden CR:
- 0420: spätestens wenn das Bauvorhaben von der Gemeinde per Nachricht 0602 grünes Licht zum GFS erhält (kein BG-Verfahren notwendig) oder die entsprechende Zustimmungsfiktion (Frist 1 Monat) eingetreten ist, sendet das Bauvorhaben die statistikrelevanten Daten per Nachricht 0420 an die zuständige BAB
- 0421: wenn die BAB per Nachricht 0603 von der Gemeinde informiert worden ist, dass zum Bauvorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss (und parallel vom Bauvorhaben die statistikrelevanten Daten per Nachricht 0420 erhalten hat), sollen die Statistikmeldungen 0421 von der BAB an das zuständige statistische Landesamt gesendet werden
Damit wäre das statistische Landesamt zum geeigneten Zeitpunkt über das für die Umsetzung freigegebene Bauvorhaben informiert.
Die weiteren Übermittlungsanlässe “Baubeginnanzeige” und “Nutzungsaufnahme” sind soweit noch nicht abgedeckt (werden in einem separaten CR behandelt werden).
Bezug und Referenzierung
Um für die BAB den Zusammenhang herzustellen zwischen der empfangenen Nachricht 603 (von der Gemeinde) und der empfangenen Nachricht 0420 (vom Bauportal); und um diese beiden Nachrichten auf dasselbe Bauvorhaben zu beziehen, ist der folgende Referenzierungsmechanismus zu verwenden:
- mit der Nachricht 0600 (an die Gemeinde) übermittelt das Bauportal im Element referenzAnzeigeservice eine neu erstellte UUID, mit der sie dieses Bauvorhaben-mit-GFS-Anliegen identifiziert
- die UUID wird in den Nachrichten 0601 und 0603 von Gemeinde an BAB wiederverwendet (jeweils im Element bezug/referenz)
- diese UUID ist auch in die Nachricht 0420 (von Gemeinde an BAB) einzutragen (ebenfalls im Element bezug/referenz)
- und ebenfalls in die Nachrichten 0421 (von BAB an Statistik) einzutragen (ebenfalls im Element bezug/referenz)
Information “Datum der Baugenehmigung”
- in die Nachrichten 0421 ist in das Element datumBaugenehmigung behelfsmäßig das Eingangsdatum der GFS-Nachricht 0603 (von Gemeinde an BAB) einzutragen (das ist der Zeitpunkt, zu dem entschieden ist, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird).
Umsetzung in der XBau-Spezifikation
In den Abschnitt III.12.4.2 Prozess Datenübermittlung an die Statistischen Landesämter soll ein Unterkaptiel zum Prozess Datenübermittlung für Bauvorhaben im GFS aufgenommen werden.
Status Umsetzung
CR wurde umgesetzt.
Zur Datenübermittlung an die Statistik im Falle von Genehmigungsfreistellungen wurde ein neuer Abschnitt III.12.4.2.2 auf Seite 365 in die Spezifikation aufgenommen. Dieser erläutert den Prozess sowie die Referenzierung auf das Vorhaben und die Datierung der Statistikmeldung. Im Datentyp BaugenehmigungErweitert wurde die Beschreibung des Elements datumBaugenehmigung angepasst.
Hinweis: Die Zustimmungsfiktion bleibt in diesem CR unberücksichtigt, da der Datenfluss zur Bauaufsicht und die entsprechende Angabe zum Datum der Baugenehmigung für diesen Fall noch ungeklärt ist. Eine geeignete Behandlung der Zustimmungsfiktion sollte Gegenstand eines separaten CR sein.
Nächster Schritt: QS
Überprüft und freigegeben
Status geprüft
Absprache mit Destatis per Mail vom 25.09.2025
Im CR geht es für die GFS-Statistikmeldungen
ad A
Vorschlag im vorliegenden CR: Anlass ist das Eingehen der GFS von der Gemeinde zur Kenntnis per Nachricht 0601 oder per Nachricht 0603 in der BAB. Wie immer erfolgt die Statistikmeldung von BAB an Statistik.
ad B
Außerdem Vorschlag im vorliegenden CR: Es wird auch für GFS-Bauvorhaben eine Nachricht 0420 (vom Bauvorhaben an BAB) benötigt. Hier ist die Reihenfolge zu klären (erst Nachricht 0600, dann 0420?) und der Zusammenhang (wie referenziere ich in Nachricht 0420 auf den richtigen GFS-Vorgang?). Das sollte möglichst entsprechend den Regelungen in XBau 2.5 für den Anlass “Bescheid BG” erfolgen.