STATISTIK: Ergänzung von Statistikmerkmalen für genehmigungsfreigestellte Verfahren
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Für die Hochbaustatistik sind neben klassischen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Antragsverfahren mit der Bauaufsichtsbehörde) auch genehmigungsfreigestellte Verfahren (werden lediglich gegenüber der Gemeinde angezeigt) relevant.
Anforderung: Auch bezogen auf Bauvorhaben, die über GFS kommunizieren und Wohnraum schaffen, sollen Statistikmeldungen gesendet werden.
Lösungsvorschlag:
Aufnahme von Genehmigungsfreistellungen (GFS) als neues Ablaufdiagramm im Statistik-Kapitel.
Ebenso muss dokumentiert sein, dass anlässlich der Anzeige einer GFS per 600er-Nachricht (an die Gemeinde) auch die Statistiknachricht des Vorhabens an die BAB (420) übermittelt wird.
Als Genehmigungsdatum ist das initiale Eingangsdatum der GFS bei der Gemeinde oder in der Bauaufsichtsbehörde anzugeben.