2019-26 Baufreigabe
- 2.3-E2
- Spezifikation
In der XBau-Spezifikation fehlt - zumindest für das Land BaWü – der Nachrichtenprozess Baufreigabe.
In BaWü ist es so, dass zusätzlich zur Baugenehmigung eine Baufreigabe erteilt wird, es kann also nicht einfach nach Zustellung der Baugenehmigung mit dem Bau begonnen werden.
Es bedarf zusätzlich noch der Erteilung eines Baufreigabescheins (sog. „Roter Punkt“).
Dieser soll sicherstellen, dass mit dem Bau erst begonnen wird, wenn alle Voraussetzungen für einen Baubeginn (§ 59 LBO) vorliegen, d.h. alle für den Baubeginn erforderlichen Nebenbestimmungen erfüllt sind.
Enthält die Baugenehmigung keine solche Auflagen und Bedingungen, so ist der Baufreigabeschein mit der Baugenehmigung zu erteilen.
Beispiele für Auflagen/Bedingungen:
- Verkehrssichere Baustellenzufahrt
- Absperrungen
- Bauleiterbenennung
Der Baufreigabeschein muss die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers und des Bauleiters erhalten und ist dem Bauherrn zuzustellen.
In der Baufreigabe kann ggf. auch nur ein gewisser Umfang der Arbeiten freigegeben werden (Teilbaufreigabeschein). Dieser Umfang muss in der Nachricht klar benannt sein.
Kommentare
XBau-EG am: 2020-11-10
aus §59 LBO BW :
- (1) Mit der Ausführung genehmigungspflichtiger Vorhaben darf erst nach Erteilung des Baufreigabescheins begonnen werden. Der Baufreigabeschein ist zu erteilen, wenn die in der Baugenehmigung für den Baubeginn enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt sind. Enthält die Baugenehmigung keine solchen Auflagen oder Bedingungen, so ist der Baufreigabeschein mit der Baugenehmigung zu erteilen. Der Baufreigabeschein muss die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers und des Bauleiters enthalten und ist dem Bauherrn zuzustellen.
Bemerkung: Man beachte die landesrechtlichen Unterschiede zwischen 84 (8) BauO NRW und 59 LBO BW.
Umsetzung der Baufreigabe in XBau:
- die separate Nachricht "Baufreigabe":
- wird als neue Nachricht aufgenommen (optional, nur für BAB in BW relevant)
- wird von der BAB (BW) versendet, sobald der Bauherr die Auflagen (gemeint sind die Bedingungen, die vor Baubeginn zu erfüllen sind) erfüllt hat (im Anschluss darf er dann erst die Anzeige Baubeginn erstellen)
- im Bescheid enthaltene Baufreigabe: die Nachricht "Bescheid Baugenehmigung" sollte um den entsprechenden Inhalt erweitert werden
Daten, die in der Baufreigabe enthalten sein können:
- Bezug zum Vorgang
- ist qua Nachricht xy die Baufreigabe zum Vorhaben
Der Lösungsvorschlag wurde umgesetzt:
- im Datentyp "Bescheid" ist ein neues Element baufreigabeschein ergänzt worden
- eine neue Nachricht "anzeige.baubeginnBaufreigabe.0902" wurde erstellt und in den Prozess "Anzeige des Baubeginns" integriert (vgl. Prozessdiagramm und die dazugehörige Prozessdokumentation")
Status: Erledigt.
Der Erläuterungstext wurde entsprechend korrigiert.
Status: Erledigt.
Die Anmerkungen aus EG21-02 wurden umgesetzt.
Im Datentyp "DatenBaufreigabeschein" wurde ein Element "anlage" hinzugefügt.
Status: Erledigt.
XBau-EG am: 2019-11-05
Weitere Beispiele sind:
Das Thema soll in XBau abgebildet werden.
Solche landesrechtlichen Besonderheiten können als optionale Bestandteile in XBau-Prozesse integriert werden.
Status erfasst