TR: Änderung der Kardinalität "Fachrichtung"
Bei der Beteiligung von Behörden, TÖB etc. wurden Nachrichten des Typs 0300 vom Vorgangsraum nicht akzeptiert werden, weil einem Beteiligten im Verfahren die Fachrichtung fehlte.
Nach Auskunft unseres Fachverfahrensherstellers ist die Fachrichtung ein zwingendes Element, wenn bestimmte Akteure involviert sind. Im vorliegenden Fall hatte einen Prüfingenieur für Tragwerksplanung entsprechende Pläne eingereicht. Die Fachrichtung fehlte jedoch, als wir das Grünflächenamt beteiligen wollten. Die wenigsten TÖBs interessiert in diesem Zusammenhang die Fachrichtung eines am Antrag beteiligten Akteurs. Insbesondere bei Bevollmächtigten oder Eigentümern trifft meist keine der 6 Fachrichtungen zu, da es sich oft um Rechtsanwälte oder Menschen ohne Fachrichtung handelt.
Umsetzungsvorschlag: Änderung der Kardinalität.