ST: Korrektur des Dienstes für die Beteiligungsverfahren
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Zur Abwicklung der (für die tatsächliche Nutzung unabdingbaren) "Beteiligungs"-Funktionen der Digitalen Baugenehmigung direkt aus dem Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde werden die 300er-Nachrichten des XBAU-Standards verwendet. Laut Spezifikation des Standards sind diese Nachrichten direkt zwischen der Bauaufsichtsbehörde und der baubeteiligten Stelle auszutauschen. Allerdings verfügen die baubeteiligten Stellen regelmäßig über kein Fachverfahren und insbesondere kein Fachverfahren mit XBAU-Schnittstelle, weswegen das DVZ unter dem Organisationsschlüssel bet:130000000001 einen Service eingerichtet hat, der 300er-Nachrichten entgegen nimmt, auswertet und dann im zugehörigen Vorgang eine Beteiligung der zugehörigen baubeteiligten Stelle per E-Mail auslöst.
Technisch funktioniert diese Lösung. Allerdings ist Sie nicht spezifikationskonform, da die bet:130000000001 eher unter die Definition eines "Bauportals" als einer "baubeteiligten Stelle" fällt.
Nach unserem Verständnis ist zur Lösung des Problems im Grunde nur eine kleine Änderung notwendig: Für alle 300er-Nachrichten von der Bauaufsichtsbehörde an baubeteiligte Stellen (d.h. den Dienst BTV-BAB2BET) muss in der XBAU-Spezifikation und im DVDV-Eintragungskonzept bloß festgehalten werden, dass auch ein Bauportal diese Nachrichten entgegennehmen kann.
Der CR wurde umgesetzt:
Nächster Schritt: QS