BG Bau: DÜ an den Unfallversicherungsträger Erweiterung

XBAU-392
in Arbeit
Di., 11.03.2025 - 10:12
 
Do., 17.10.2024 - 13:44
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Wie kann die Bauaufsichtsbehörde der Verpflichtung der DÜ nach SGB VII auf der Basis von XBau erfüllen?

In XBau 2.5 wurde umgesetzt:

  • auf der Basis vorhandener Daten in der BAB und vorhandener XBau-Datentypen. Geburtsdatum, Geschlecht des Bauherrn u.a. ist nicht in der Umsetzung der DÜ an den UV enthalten.
  • Es fehlen also relevante Bestandteile

Falls die Daten tatsächlich erhoben werden müssen, ist hier noch mal eine Prüfung des Datenschutzes nötig.

Kommentare

EG24-04 11.11.2024

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:

  • Umsetzung ist Notwendigkeit auf der Basis der gegebenen Rechtslage
  • geht um: Geburtsdatum, Geburtsname, (ggf. Geschlecht) des Bauherrn

CR Bearbeitungsart:

  • AG an Tag 2 des EG

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert aufgrund der Rechtslage
  • Aufwand für EG: niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

§195 SGB VII (3) Die für die Erteilung von Bauerlaubnissen zuständigen Behörden haben dem zuständigen Unfallversicherungsträger nach Erteilung einer Bauerlaubnis den Namen und die Anschrift, den Geburtsnamen und das Geburtsdatum des Bauherrn, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen oder festgestellten Baukosten mitzuteilen. Bei nicht bauerlaubnispflichtigen Bauvorhaben trifft dieselbe Verpflichtung die für die Entgegennahme der Bauanzeige oder der Bauunterlagen zuständigen Behörden.

Status in Arbeit

Gemäß §195 Absatz 3 SGB VII

„Die für die Erteilung von Bauerlaubnissen zuständigen Behörden (haben) dem zuständigen Unfallversicherungsträger nach Erteilung einer Bauerlaubnis den Namen und die Anschrift, den Geburtsnamen und das Geburtsdatum des Bauherrn, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen oder festgestellten Baukosten mitzuteilen.

Bei nicht bauerlaubnispflichtigen Bauvorhaben trifft dieselbe Verpflichtung die für die Entgegennahme der Bauanzeige oder der Bauunterlagen zuständigen Behörden.“

fehlen der Geburtsname und das Geburtsdatum des Bauherren.

In den Anforderungen der BG BAU werden zudem noch das Geschlecht des Bauherren gefordert.

Zudem ist zu prüfen ob die Art der Adresse des Bauherren und das Land des Bauvorhabens anzugeben sind.

Bauvorhaben_Meldung_benoetigte_Felder_20230713 (2).xlsx

EG 24-04 12.11.2024 - AG 1

  • Die Nachricht 0401 wird nur um die gesetzlich vorgeschriebenen Elemente Bauherr Geburtsname und Bauherr Geburtsdatum (als Pflichtfelder) erweitert.
  • Es ist noch zu klären, welche “Eingangsnachricht” um diese Elemente ergänzt werden muss. Sinnvoll wäre die Erweiterung der Nachricht 0900 (Anzeige des Baubeginns). Die BG Bau dürfte diese Informationen ja auch erst mit Baubeginn benötigen.
  • Die zusätzlichen Elemente der Eingangsnachricht sollten in der Beschreibung erwähnen, dass sie aufgrund §195 Absatz 3 SGB VII erhoben werden.

Weitere Schritte

  • Information der BG Bau, dass die Nachricht 0401 nur um die gesetzlich vorgeschriebenen Elemente erweitert wird.
  • Klärung, in welcher Eingangsnachricht die zusätzlichen Elemente mit aufgenommen werden könnten: 0900 oder 0200 oder bei Genehmigungsfreistellung (das müsste dann evtl. die Gemeinde machen).
  • Wie sieht das in den Ländern / in dem Land aus, in dem es keine Baubeginnsanzeige gibt? Muss hierfür eine spezielle Lösung geschaffen werden? Diese müssen ja auch konkret den Baubeginn lt. Gesetz angeben.
  • Zum nächsten EG soll ein entsprechender Vorschlag der Modellierung vorgeschlagen werden.
  • Status: in Arbeit

AG am 27.11.2024

  • Derzeit erreichen Informationen zu Bauanträgen die BG BAU in sehr inhomogenen Formaten. Papier-Dokumente, PDF, Excel-Tabellen zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, nicht immer zur Baubeginnsanzeige.
  • Geburtsname ist nicht sehr erheblich, ein eindeutiges Identifikationsmerkmal ist aus Sicht der BG BAU notwendig, um Dubletten in den Daten zu vermeiden. Dafür ist aktuell das Geburtsdatum vorgesehen.
    • wird benötigt um die Einträge mit dem zentralen Unternehmerregister abzugleichen
  • Oberste BAB würden begrüßen keine extra Informationen abzufragen. Geburtsdatum und Geburtsname liegen aktuell in den BAB nicht vor und es wird auch außerhalb der DÜ an die UV kein Grund gesehen diese Informationen zu übermitteln.
  • Prüfen, ob eine Gesetzesänderung möglich ist, um an die gängige Praxis anzupassen

Weitere AG im neuen Jahr

AG am 16.01.2024

Zeitpunkt der Mitteilung

  • Laut §195 SGB VII besteht die Pflicht nach Erteilung der Baugenehmigung
    • wird auch von der BG Bau als sinnvoller Zeitpunkt um die Kunden angemessen kontaktieren zu können betrachtet
  • Nach SGB ist auch die Übermittlung des Baubeginns verpflichtend
    • diese Info ist aber zu dem Zeitpunkt der Baugenehmigung noch nicht vorhanden
    • soll vorerst dann bei den Bauherren nachträglich abgefragt werden
    • Zugunsten der früheren Mitteilung auf jeden Fall die bessere Option (als Mitteilung zu Baubeginn)

Geburtsdatum

  • Es ist wichtiger das Verfahren erstmal in Gang zu bringen, als alle Informationen sofort strukturiert zu übermitteln
  • Es wäre schön, wenn das Geburtsdatum in XBau integriert werden könnte, aber ein fehlendes Geburtsdatum soll die Einführung der Nachricht nicht verzögern

Bauherr/ZUV-Nummer (UNR/UNR.S)

  • ZUV Nummer könnte optional abgefragt werden und würde die Zuordnung erleichtern
    • Könnte das Problem mit „Geburtsdatum“, Geschlecht und Geburtsname und Rechtsform lösen, da diese Attribute für die ZUV-Suche benötigt werden, um dort eindeutige Treffer zu erhalten

Baugegenstand

  • wird aktuell nicht strukturiert erfasst bei XBau
    • unstrukturiert Teil der Baubeschreibung
    • strukturiert nur Art der Baumaßnahme und Klassifizierung
  • BezeichnungDesBauvorhabens soll vorerst die bauordnungsrechtliche Klassifikation ersetzen
  • artDerBaumassnahme soll vorerst auch beibehalten werden

Herstellungskosten/Bruttorauminhalt

  • Ist aktuell ein optionales Feld, dass evtl. nicht überall abgefragt wird. 
  • Im EG diskutieren, ob dieses Feld hilfreich und zielführend ist

EG25-01 21.01.2025

  • Die Ergebnisse der Abstimmungen mit der Bau BG sind oben (Eintrag vom 16.01. aus der separaten AG) festgehalten
  • Bestätigung hier im EG von heute: es soll die Nachricht 0401 entsprechend angepasst werden.

Diskussion zum Thema Baukosten:

  • Darstellung von Baukosten: sind in XBau abgebildet im Datentyp RahmendatenGebuehrenberechnung bzw. im Datentyp Herstellungskosten und im Element baukosten in Nachricht statistik.datenBauvorhaben.0420
  • so geht die Bauaufsichtsbehörde Essen bei der Berechnung vor: Baukosten werden aus dem im Antrag angegebenen umbauten Raum pauschal berechnet (dafür stehen jährlich aktualisierte Rohbaurichtwerte zur Verfügung) - wenn kein neuer umbauter Raum entsteht, dann fordert die BAB vom Entwurfsverfasser die Angabe der prognostizierten Herstellungskosten
  • Vergleich mit DÜ an die Statistik: hier werden normalerweise die Rohbausumme bzw. die Herstellungskosten übermittelt, die vom Entwurfsverfasser angegeben wurden. Der BG Bau, die den Versicherungsumfang festlegen muss, sollten ebenfalls diese vom Entwurfsverfasser genannten Herstellungskosten übergeben werden

Status weiter in Arbeit

(Umsetzungsanweisung sollte hier aufgeschrieben werden, dann Status Umsetzung)

Die Nachricht 0401 soll entsprechend angepasst werden:

  • ZUV Nummer als optionales Feld hinzufügen (wenn bereits vorhanden, kann es die Identifikation erleichtern, da eindeutige Zuordnung)
  • Baugegenstand: BezeichnungDesBauvorhabens soll die bauordnungsrechtlicheKlassifikation ersetzen (artDerBaumassnahme zusätzlich beibehalten)

Die Übermittlung der Nachricht soll zur Erteilung der Baugenehmigung geschehen.

Als Übergangslösung werden zusätzliche Informationen (wie Geburtsdatum) im Nachgang von der BG Bau beim Bauherren per Fragebogen erfasst.