2019-21 Vorlage Abnahmeschein
- 2.3-E2
- Spezifikation
am: 2019-12-01
Der Prozess „Anzeige Nutzungsaufnahme“ beinhaltet die Nachrichten
- nutzungsaufnahme.0910 und
- nutzungsaufnahmeUntersagung.0911
Nicht vorgesehen ist eine Nachricht Abnahmeschein, wie sie in mehreren Bauordnungen vorgesehen ist:
NBauO § 77 (1) Nr. 3 i.V.m. § 77 (5) S. 2
BauO NRW § 84 (2) i.V.m. § 84 (5) S. 2;
HBO § 84 (1) i.V.m. § 84 (3);
BauO BW § 67 (1) i.V.m. § 67 (3)
Auszug NBauO:
- 77 Bauabnahmen
- Soweit es zur Wirksamkeit der Bauüberwachung, insbesondere zur Beurteilung von kritischen Bauzuständen, erforderlich ist, kann in der Baugenehmigung …… die Abnahme
. . .
der baulichen Anlage nach ihrer Fertigstellung (Schlussabnahme) angeordnet werden. - (5) Bei nicht nur geringfügigen Mängeln kann die Bauaufsichtsbehörde die Abnahme ablehnen. 2 Über die Abnahme ist eine Bescheinigung auszustellen (Abnahmeschein).
Kommentare
XBau-EG am: 2020-11-10
In den Prozess „Anzeige Nutzungsaufnahme“ ist die zusätzliche Nachricht entsprechend aufzunehmen.
Wie der Prozess unter Ergänzung der optionalen Nachricht Abnahmeschein entsprechend aussehen könnte: Abbildung III.12.2. Prozess Anzeige Bauzustand
Inhalt der Nachricht:
- Bezug zum Vorgang
- zu prüfen ist, ob weitere Inhalte in der Nachricht vorgesehen werden sollten
Status Umsetzung im Standard
Der Lösungsvorschlag wurde umgesetzt:
Die neue Nachricht anzeige.nutzungsaufnahmeBauabnahme.0912 wurde erstellt und im Abschnitt "Anzeige der Nutzungsaufnahme" integriert. Das Prozessdiagramm und die zugehörige Textdokumentation wurden entsprechend erweitert.
Status: Erledigt.
Die Anmerkungen aus EG21-02 wurden umgesetzt.
In der Nachricht 0912 wurden drei neue Elemente hinzugefügt: Nebenbestimmung, frist, anlage
Status: Erledigt.
XBau-EG am: 2019-11-05
Thema soll behandelt werden.
Der Prozess ist bisher nicht Bestandteil von XBau, weil er nicht zum Inhalt der MBO zählt.
Er könnte aber bspw. als optionaler Bestandteil in den Prozess aufgenommen werden.
Es ist zu prüfen, ob dieses Vorgehen generell auf landesspezifische Regelungen (soweit eine betrachtete Regelung hinreichend relevant ist) angewendet werden soll.
Status erfasst