STATISTIK: Voraussichtliches Baubeginns- und Baufertigungsstellungsdatum
- 2.5
- Spezifikation
Zur Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit von Baubeginns- und Baufertigstellungsdatumsangabe soll dem Bauherren die Möglichkeit gegeben werden bei Bauantrag bereits ein voraussichtliches Baubeginnsdatum und bei der Baubeginnsanzeige ein voraussichtliches Baufertigstellungsdatum anzugeben. Hierdurch ist kann durch die Amtliche Statistik bei Nichteingang der Anzeigenachricht gezielt bei Bauaufsichtsbehörden oder Bauherren nachgefragt werden.
Kommentare
Anmerkung:
Rückfrage der Leitstelle zum Punkt voraussichtlicheFertigstellung: Das Element voraussichtlicheFertigstellung kann bereits in Nachricht 0900 befüllt werden. Muss es dann auch noch in der Hochbaustatistik miteingefügt werden?
Antwort von Destatis (E-Mail vom 10.07.2024): Das Element voraussichtlicheFertigstellung wird nicht im Bauantrag 200 unter hochbaustatistik benötigt. Es ist ausreichend, wenn das voraussichtliche Fertigstellungsdatum bei der baubeginnsanzeige 900 übermittelt wird.
Der CR wurde umgesetzt:
- Der Datentyp Datenbauvorhaben (III.13.4.1.7) enthält als Kindelement den Datentyp Baugenehmigung (II.4.2.7.3), Somit ist es nicht nötig, das Element voraussichtlicherBaubeginn im Datenbauvorhaben (III.13.4.1.7) ein zweites Mal einzufügen.
- Im Datentyp Baugenehmigung (II.4.2.7.3) wurde das optionale Element voraussichtlicherBaubeginn hinzugefügt.
- In der Nachricht anzeige.baubeginn.0900 (III.19.5.1) wurde das optionale Element voraussichtlicheFertigstellung hinzugefügt.
Nächster Schritt: QS
CR ergibt sich aus der aktuellen Arbeit aus der AG Statistik