BB: Nachricht Rücknahmefiktion
Es fehlt eine spezifische Nachricht für die gesetzlich geregelte Rücknahmefiktion, vgl. § 69 Abs. 2 Satz 2 MBO. Die Nachricht muss inhaltlich und technisch klarstellen, dass das Baugenehmigungsverfahren kraft Gesetzes beendet ist (vgl. jeweilige Spezifikationen XBau-Hochbau, Abschnitt III Das Baugenehmigungsverfahren, Dokumente nachfordern). Nachdem die von der Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Bauherren gesetzte angemessene Frist für die Nachreichung der Unterlagen verstrichen ist, ohne dass der Bauherr die fehlenden Unterlagen mit der Nachricht 0202 nachgereicht hat oder für den Fall, dass die nachgereichten Unterlagen weiterhin unvollständig oder mangelhaft sind, muss die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit haben, mit einer XBau-Nachricht den Vorgang zu schließen – Funktionalität analog zur Nachricht 0205 in der Ausprägung - Ablehnung.
Für die Feststellung des Eintritts der gesetzlich geregelten Rücknahmefunktion – der Antrag gilt als zurückgenommen, bedarf es keiner Anhörung (Nachricht 0203) oder Ablehnung (Nachricht 0205). Allerdings sind die Bauaufsichtsbehörden ermächtigt, entsprechende Gebühren zu erheben; vgl. Ticket ID: XBAU-262 der Stadt Essen, infolgedessen die Nachricht 1160 eingeführt wurde.
Wenn die derzeit diskutierte Statusnachricht an das Bauportal, vgl. Ticket XBau-292, die Rücknahmefiktion umfasst, wäre die Anforderung erfüllt. Um aber zu vermeiden, dass eine Nachricht zu komplex wird, sollte für die explizit in § 69 Abs. 2 Satz 2 MBO gesetzlich geregelte Rücknahmefiktion eine spezifische Nachricht „Antrag gilt als zurückgenommen“ erstellt werden.
Diese Anforderung ist „auf der Suche“ nach dem Gegenteil der Feststellung der Vollständigkeit. Die Feststellung der Vollständigkeit wurde in die Nachricht 0201 integriert, vgl. Ticket XBau-279.
[CR wurde eingereicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz / Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz]
Kommentare
EG24-04 11.11.2024
Bemerkungen:
- Zitat oben: “Wenn die derzeit diskutierte Statusnachricht an das Bauportal, vgl. Ticket XBau-292, die Rücknahmefiktion umfasst, wäre die Anforderung erfüllt.”
- Der Punkt ist zu überprüfen bzw. nachzubearbeiten.
CR Bearbeitungsart:
- AG an Tag 2 des EG
Bewertung:
- Ergänzung bestehender Funktionalität
- Meinungsbild EG: zu prüfen, ob Lücke existiert
- Aufwand für EG: niedrig
- Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig
EG24-04 12.11.2024 AG 2
Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die Nachricht prozessnachrichten.statusFuerAntragsportal.1170 passend und hinreichend ist für die Feststellung des Eintretens der Rücknahmefiktion.
Bemerkungen:
- Belehrung: die ggf. rechtlich geforderte Belehrung sollte - im Beispielzszenario “Nachforderung von Dokumentation” - in die Nachricht 0201 aufgenommen werden
- Erinnerung: In der Praxis wird an die ausstehende Reaktion erinnert. Das geschieht üblicherweise durch generische Nachrichten wie prozessnachrichten.zustellungSchreiben.1141 oder prozessnachrichten.fachlicheKommunikation.1142. Die Arbeitsgruppe schätz ein, dass das eine angemessene Umsetzung ist / kein weiterer Regelungsbedarf zum Thema Erinnerung.
- Feststellung Rücknahmefiktion: Wird in XBau per Nachricht prozessnachrichten.statusFuerAntragsportal.1170 mit dem Bauportal kommuniziert.
Sollte im Zusammenhang mit XBau-292 diskutiert werden.