BB: Nachricht Rücknahmefiktion

XBAU-344
Erfasst
Di., 18.06.2024 - 15:38
 
Di., 18.06.2024 - 08:57
priority-icon Medium

Es fehlt eine spezifische Nachricht für die gesetzlich geregelte Rücknahmefiktion, vgl. § 69 Abs. 2 Satz 2 MBO. Die Nachricht muss inhaltlich und technisch klarstellen, dass das Baugenehmigungsverfahren kraft Gesetzes beendet ist (vgl. jeweilige Spezifikationen XBau-Hochbau, Abschnitt III Das Baugenehmigungsverfahren, Dokumente nachfordern). Nachdem die von der Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Bauherren gesetzte angemessene Frist für die Nachreichung der Unterlagen verstrichen ist, ohne dass der Bauherr die fehlenden Unterlagen mit der Nachricht 0202 nachgereicht hat oder für den Fall, dass die nachgereichten Unterlagen weiterhin unvollständig oder mangelhaft sind, muss die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit haben, mit einer XBau-Nachricht den Vorgang zu schließen – Funktionalität analog zur Nachricht 0205 in der Ausprägung - Ablehnung.

Für die Feststellung des Eintritts der gesetzlich geregelten Rücknahmefunktion – der Antrag gilt als zurückgenommen, bedarf es keiner Anhörung (Nachricht 0203) oder Ablehnung (Nachricht 0205). Allerdings sind die Bauaufsichtsbehörden ermächtigt, entsprechende Gebühren zu erheben; vgl. Ticket ID: XBAU-262 der Stadt Essen, infolgedessen die Nachricht 1160 eingeführt wurde.

Wenn die derzeit diskutierte Statusnachricht an das Bauportal, vgl. Ticket XBau-292, die Rücknahmefiktion umfasst, wäre die Anforderung erfüllt. Um aber zu vermeiden, dass eine Nachricht zu komplex wird, sollte für die explizit in § 69 Abs. 2 Satz 2 MBO gesetzlich geregelte Rücknahmefiktion eine spezifische Nachricht „Antrag gilt als zurückgenommen“ erstellt werden.

Diese Anforderung ist „auf der Suche“ nach dem Gegenteil der Feststellung der Vollständigkeit. Die Feststellung der Vollständigkeit wurde in die Nachricht 0201 integriert, vgl. Ticket XBau-279.

[CR wurde eingereicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz / Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz]

Kommentare

Sollte im Zusammenhang mit XBau-292 diskutiert werden.