NW: Antrag Negativzeugnis

XBAU-343
Erfasst
Di., 18.06.2024 - 08:52
 
Di., 18.06.2024 - 08:52
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  • Spezifikation

Anliegen des CRs

Dieser Change Request (CR) zielt darauf ab, die Erweiterung des XBau-Standards um den Antrag auf ein Negativzeugnis gemäß § 24 BauGB zu beantragen. Dies ist erforderlich, da der derzeitige Prozess in NRW nicht den Anforderungen entspricht und Optimierungsbedarf besteht.

Begründung

Ein Negativzeugnis ist eine Bescheinigung, dass keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften der beantragten Grundstücksteilung entgegenstehen. Es stellt somit sicher, dass eine Grundstücksteilung ohne Bedenken durchgeführt werden kann. Die Relevanz dieses Dokuments ergibt sich aus § 24 Baugesetzbuch (BauGB), der die gesetzlichen Grundlagen für den Antrag regelt.

Problemlage für das Umsetzungsprojekt in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) kann das Negativzeugnis jedoch nicht im Rahmen des Verfahrens "Grundstücksteilung" beantragt werden. Dies liegt daran, dass es keine dedizierte XBau-Nachricht für das Negativzeugnis gibt und der Antrag auf Grundstücksteilung per Nachricht “grundstuecksteilung.antrag.0240” im Fachverfahren des Bauamts eingeht, was zu Fehlermeldungen führt.

Inhalte der Nachricht

Die folgenden Inhalte müssen im Rahmen der neuen XBau-Nachricht für den Antrag auf ein Negativzeugnis übertragen werden:

·       Bauherr

·       Baugrundstück

·       Begründung

·       Prozess

Die Nachrichten, die für die Beantragung des Negativzeugnisses benötigt werden, sollten analog zum Verfahren "Baugenehmigung" (0200 ff.) gestaltet werden. Die Akteure und die Prozesse bleiben identisch, um eine einfache Integration und Handhabung zu gewährleisten.

Anlagen

Der Nachricht müssen folgende Anlagen hinzugefügt werden können:

·       Lageplan des Grundstücks

·       Grundbuchauszug

·       Bebauungsplan

Forts. Problemlage für das Umsetzungsprojekt in NRW

In NRW kann der Antrag auf ein Negativzeugnis gemäß § 24 BauGB nicht wie ursprünglich vorgesehen im Antragsassistenten "Antrag auf Grundstücksteilung" integriert werden. Für den Antrag auf Negativzeugnis gibt es keine XBau-Nachricht.

Somit geht der Antrag als Grundstücksteilung im Element “grundstuecksteilung.antrag.0240” im Fachverfahren des Bauamts ein.

Für NRW wird an einem Workaround gearbeitet, indem die für das Negativzeugnis relevanten Felder aus dem Antrag auf Grundstücksteilung entfernt wurden und in einen neuen Antrag übergehen. Das Vorhaben ist, das Negativzeugnis als PDF-Datei an Funktionspostfächer der Baubehörden zu versenden. Dies sollte jedoch keine langfristige Lösung sein.

Lösungsvorschlag im Änderungsantrag

Es ist daher erforderlich, dass für den Antrag auf ein Negativzeugnis gemäß § 24 BauGB eine neue XBau-Nachricht / ggf. neuer XBau-Prozess eingeführt wird. Mit der Einführung ist eine elektronische Antragstellung und Bearbeitung im Fachverfahren möglich. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und reduziert Fehler und Verzögerungen im Prozess.

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