P.ING Separater Gebührenprozess
Teilweise müssen schon Gebühren vor Baubeginnsanzeige gezahlt werden. Hierfür wäre evtl. ein separater Gebührenprozess sinnvoll, da die Gebührenrechnung auch die Prüfung bautechnischer Nachweise betrifft.
Falls der Gebührenprozess nicht separat dargestellt werden sollte, muss jedenfalls das Wording im Prozess Prüfung bautechnischer Nachweise angepasst werden, hier wird “Rechnung” statt “Gebühr” verwendet.
Kommentare
EG24-02 27.05.2024 Arbeitsgruppe 2
Bemerkungen
- Die Gebührenabrechnung ist in allen Ländern unterschiedlich. Sie sollte daher nicht mehr im Prozess Prüfung bautechnischer Nachweise, sondern im Rahmen des CR XBAU-341 Wartend in einem separaten Prozess modelliert werden. Dieser ist so allgemein zu halten, dass er für alle Länder passt.
- ELBA wird sich nochmal fachlich abstimmen zum geplanten Prozess zur Gebührenerhebung
Status:
- In Arbeit
E-Mail der P.ING vom 31.07.2024
Um sich einen Überblick über die verschiedenen Abläufe in den Ländern zu verschaffen, haben wir bei den Landesvereinigungen der Prüfingenieure und den Bewertungs- und Verrechnungsstellen der Prüfingenieure die bestehenden Abläufe abgefragt.
Aktuell liegen von 13 Ländern Rückmeldungen zum Ablauf bei der Erteilung des Prüfauftrages und der erforderlichen Daten für der XBAU0500 Nachricht vor, s. Anlage Erteilung Prüfauftrag und Gebührenberechnung in den Ländern.
Allgemein kann man feststellen, dass die Abläufe in den Ländern sehr unterschiedlich sind:
- Beauftragung: durch untere Bauaufsichtsbehörde (hoheitlich) oder durch Bauherrn (hoheitlich oder privat)
- Gebührenberechnung: in den BVS-Ländern durch die BVS, ansonsten durch PI oder Baurechtsbehörde. Allerdings sind oftmals die verschiedenen Parameter am Anfang des Projektes gar nicht bekannt und deshalb muss die Gebührenberechnung laufend fortgeschrieben werden.
- Zeitpunkt der Gebührenberechnung: nur in Hamburg und teilweise bei Privatbeauftragung bei der Erteilung des Prüfauftrages. Bei Amtsbeauftragung i.d.R. erst später im Laufe des Projektes durch die BVS oder den PI.
- Abrechnung der Prüfgebühren: In den BVS-Ländern durch die BVS an den Bauherrn. In den anderen Ländern Abrechnung durch den PI an die Baurechtsbehörde
Um diese verschiedenen Abläufe zu berücksichtigen, sollten wir folgende Möglichkeiten vorsehen:
Die bisher in XBAU vorgesehenen Rahmendaten Gebührenberechnung sind unserer Meinung nach nur bedingt geeignet, da hierzu eine Vielzahl von unterschiedlichen Parametern berücksichtigt werden müssen. In Baden-Württemberg z.B. haben wir 29 verschiedene anrechenbare Bauwerte in Abhängigkeit von der Nutzung und diese sind teilweise auch noch von der Höhe der Kubatur abhängig und diese werden auch jährlich angepasst durch vom Ministerium veröffentliche Indexwerte. In den anderen Ländern gibt es wieder andere verschiedene Bauwerte, bei denen teilweise die jährliche Baukostenentwicklung direkt jährlich eingearbeitet werden. Bei Bauvorhaben mit gemischter Nutzung müssen die Bauwerte abschnittsweise aufsummiert werden. Dazu gibt es noch verschiedene Zuschläge, teilweise flächenabhängig, teilweise prozentual, teilweise zusätzliche Kosten (z.B: für Sondergründungen) usw.. Außerdem werden bestimmte Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet und die Reisekosten werden auch nach Zeit und km vergütet.
Deshalb erfolgt die Gebührenberechnung i.d.R. mit speziellen Programmen, die diese verschiedenen Parameter und die Kombinationen berücksichtigen.
Deshalb schlagen wir ein stufenweises Verfahren vor:
- Mindestanforderung: Folgende Werte müssen als Pflichtfelder übermittelt werden: Gebäudeklasse / Sonderbautatbestand §2 MBO (falls vorhanden) / Bruttorauminhalt / Herstellungskosten und/oder Rohbaukosten (als Nettokosten) / Bauwerksklasse. Als Anlage sollte hier auch die Baubeschreibung als Dokument (.pdf) mit übermittelt werden
- Da die Ermittlung der RahmendatenGebührenberechnung komplex ist sollte alternativ die Möglichkeit gegeben werden, die Gebührenberechnung (z.B. durch BVS, PI oder Baurechtsbehörde mit separatem Programm erstellt) als Anlage (.pdf) beizufügen
- Rahmendaten Gebührenberechnung: wie bisher vorgesehen: mit den anrechenbaren Kosten, Bauwerksklasse, Bauwert (bestehend aus Gebäudewert, unterschiedlichen Zuschlägen, Bruttorauminhalt und aufsummiert für verschiedene Bauteile).
Allerdings müssen hier die Codelisten für alle Länder unterschiedlich erstellt werden und laufend aktualisiert werden (in der Regel jährliche Anpassung der Gebäudewert oder Anpassung über Indexwerte).
In XBau 2.5 im Kapitel III.14 Beauftragung von Prüfingenieuren wird das Thema Rechnungstellung bzw. Gebührenbescheid
unverändert behandelt (Nachricht 0507) im schon längere Zeit in XBau vorhandenen Abschnitt
- III.14.1 Prüfung bautechnischer Nachweise
nicht behandelt im neuen Abschnitt
- III.14.2 Bauüberwachung
Wie mit dem Thema umgegangen werden soll (Verweis auf XRechnung, XBezahldienste; Thema vollständig eliminieren) ist in der XBau-AG Prüfingenieure zu klären.
EG24-04 11.11.2024
Bemerkungen:
- Nachricht 0507 wurde aus XBau 2.5 entfernt
- bisher offene Frage, wie das Thema am besten im Prozessen mit ELBA zu verorten sind
- ggf. sollte ein Gebührenbescheid als Anlage an den Bauherrn übermittelt werden
CR Bearbeitungsart:
- Wiedervorlage Mitte 2025 / dann ist der Umfang auf seiten ELBA mit XBau 2.5 weiter gereift
- ggf. dann in der AG Prüfingenieure bzw. im EG
Status wartend (Wiedervorlage Mitte 2025)
EG24-02 27.05.2024
Bemerkungen: