P.ING initiative Kommunikation mit der Bauaufsicht

XBAU-340
Verworfen
Mo., 24.06.2024 - 10:10
 
Mo., 15.04.2024 - 14:13
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Teilweise werden PIs vom Bauherrn beauftragt, obwohl keine Baubeginnsanzeige vorliegt. Die PIs müssen dann trotzdem die Bauaufsicht informieren können.

Oder PIs oder andere Personen (z.B. TÜV) erkennen Mängel an Gebäuden und sind verpflichtet die Bauaufsicht zu informieren, auch hierfür gibt es keine Baubeginnsanzeige.

Kommentare

EG24-02 27.05.2024

Bemerkungen:  

  • was ändert sich beim Prozess Bauüberwachung, wenn nicht initiiert per AnzeigeBaubeginn, sondern durch eine Handlung des PI (sind in diversen Kontexten dazu verpflichtet), wie kann PI in dem Szenario die BAB adressieren?
  • für solche Anfragen und Mängelanzeigen wird eine Nachricht benötigt
  • CR hängt von CR-256 ab

EG24-02 27.05.2024 Arbeitsgruppe 2

Bemerkungen

  • Die Prozesse zur Bauüberwachung und zur Prüfung bautechnischer Nachweise bekommen eine Nachricht, mit der initial Bezugsnachrichten zum Bauvorhaben angefordert werden können (Prüfauftrag bzw. Information über die Baubeginnsanzeige). So wird der in der Praxis häufig auftretenden Situation Rechnung getragen, dass die initiale Nachricht zu Beginn der Tätigkeit des Prüfingenieurs noch nicht oder nicht im XBau-Format vorliegt. Damit ist die Intention des CR XBAU-340 Verworfen ausreichend berücksichtigt, so dass dieser verworfen werden kann.

Status:

  • Verworfen