P.ING initiative Kommunikation mit der Bauaufsicht
XBAU-340
Verworfen
Mo., 24.06.2024 - 10:10
Mo., 15.04.2024 - 14:13
Teilweise werden PIs vom Bauherrn beauftragt, obwohl keine Baubeginnsanzeige vorliegt. Die PIs müssen dann trotzdem die Bauaufsicht informieren können.
Oder PIs oder andere Personen (z.B. TÜV) erkennen Mängel an Gebäuden und sind verpflichtet die Bauaufsicht zu informieren, auch hierfür gibt es keine Baubeginnsanzeige.
Kommentare
EG24-02 27.05.2024 Arbeitsgruppe 2
Bemerkungen
- Die Prozesse zur Bauüberwachung und zur Prüfung bautechnischer Nachweise bekommen eine Nachricht, mit der initial Bezugsnachrichten zum Bauvorhaben angefordert werden können (Prüfauftrag bzw. Information über die Baubeginnsanzeige). So wird der in der Praxis häufig auftretenden Situation Rechnung getragen, dass die initiale Nachricht zu Beginn der Tätigkeit des Prüfingenieurs noch nicht oder nicht im XBau-Format vorliegt. Damit ist die Intention des CR XBAU-340 Verworfen ausreichend berücksichtigt, so dass dieser verworfen werden kann.
Status:
- Verworfen
EG24-02 27.05.2024
Bemerkungen: