cit: Prozesskontext bei generischen Nachrichten
- 2.5
- Spezifikation
Gilt hier und für alle anderen Prozesse: Mit der generellen Gebührennachricht geht der Prozesskontext verloren. Es kann zwar ein Bezug übermittelt werden, aber es fehlt die Zuordnung, auf welchen Vorgang (z.B. Bauberatung) der Gebührenbescheid sich bezieht. So kann zwar ein Gebührenbescheid einem Vorhaben zugeordnet werden, aber es ist nicht klar, ob das jetzt die Teilbaugenehmigung oder ein Abschlag zum übergeordneten Verfahren ist.
Kommentare
EG24-02 28.05.2024 Arbeitsgruppe 2
Diskussion:
- Mit der korrekten Referenzierung ist z.B. klar, dass es sich um eine Teilbaugenehmigung handelt. Hierfür wird in der Beschreibung des Datentyps “Bezug” folgendes ergänzt: Wenn es sich um einen Teilvorgang, wie beispielsweise eine Teilbaugenehmigung handelt, muss das Element referenz mandatorisch sein.”
- Die Beschreibung in 1160 soll ergänzt werden um: Falls es sich um den Gebührenbescheid einer Teilbaugenehmigung handelt, ist die Gebühr auch nur für diese zu entrichten. Der Gebührenbescheid des Baugenehmigungsverfahrens, zu dem die Teilbaugenehmigung gehört, wird separat zugestellt.
- Die anderen Prozessnachrichten im Kernmodul sollten auch noch mal bzgl. Referenzierung überprüft werden.
Information:
Die folgenden Prozessnachrichten nutzen zur Referenzierung den Datentyp xbauk:BezugErweitert
- prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120
- prozessnachrichten.aktenzeichen.1121
- prozessnachrichten.ruecknahme.1130
- prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131
- prozessnachrichten.formellePruefungBefundliste.1140
- prozessnachrichten.zustellungSchreiben.1141
- prozessnachrichten.fachlicheKommunikation.1142
- prozessnachrichten.einstellenDokumente.1150
- prozessnachrichten.gebuehrenbescheid.1160
Die folgenden Prozessnachricht nutzt zur Referenzierung den Datentyp bn-g2g:Identifikation.NachrichtType
- prozessnachrichten.rueckweisung.G2G.1100
Status:
- in Umsetzung
E-Mail von cit vom 04.06.2024
Wir sind nach Sichtung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bezug zu einem Teilvorgang (ohne ein obligatorisches Element referenzAntragsservice) nur sichergestellt werden kann, wenn das Element "referenz" dann Pflicht ist. (laut Abbildung III.4.5 ist es optional)
Anmerkung 12.08.2024
D.h. die Beschreibung beim Element bezug ist wie folgt zu ergänzen bei der Nachricht prozessnachrichten.gebuehrenbescheid.1160:
- Hier können Eintragungen vorgenommen werden, falls sich das Dokument einem vorhandenen Vorgang zuordnen lässt.
- Wenn es sich um einen Teilvorgang, wie beispielsweise eine Teilbaugenehmigung handelt, muss das Element referenz befüllt sein.
Diese Modellierung ergibt sich aus der Einschränkung des Elements bezug in den Nachrichten prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131 (III.7.6.2.2) und prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120 (III.7.4.2.1).
Weiterhin ist zu klären, ob die Beschreibung der anderen Prozessnachrichten ebenfalls noch ergänzt werden muss.
Der CR wurde umgesetzt:
- In der Nachricht prozessnachrichten.gebuehrenbescheid.1160 (III.7.11.3.1) wurde die Beschreibung des Elements bezug ergänzt.
- Weitere Prozessnachrichten müssen nicht ergänzt werden.
Nächster Schritt: QS
EG24-03 09.09.2024
Ergebnisse:
- Die Beschreibung beim Element bezug ist wie folgt zu editieren: “Hier müssen Eintragungen vorgenommen werden, so dass sich die Nachricht einem vorhandenen Vorgang eindeutig zuordnen lässt. Dafür ist in das Element referenz die UUID der Antragsnachricht (Element referenzAntragsservice) einzutragen, auf die sich die Gebührenbescheid bezieht.“
- Auf diese Weise ist klar, ob die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags Baugenehmigung oder des Antrags Teilbaugenehmigung berechnet wird.
Status Korrektur
Ergänzung zum EG24-03
- Die Referenz muss bei generischen Nachrichten immer befüllt sein.
- Hier sind alle Prozessnachrichten im Kernmodul noch mal zu überprüfen.
Der CR wurde korrigiert:
In den folgenden Nachrichten wurde die Beschreibung des Elements bezug ergänzt:
- prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120 (III.7.4.2.1)
- prozessnachrichten.ruecknahme.1130 (III.7.6.2.1)
- prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131 (III.7.6.2.2)
- prozessnachrichten.formellePruefungBefundliste.1140 (III.7.7.3.1)
- prozessnachrichten.fachlicheKommunikation.1142 (III.7.9.2.1)
- prozessnachrichten.einstellenDokumente.1150 (III.7.10.2.1)
- prozessnachrichten.gebuehrenbescheid.1160 (III.7.11.3.1)
Nächster Schritt: QS
EG24-02 27.05.2024
Bemerkungen:
Bewertung: