Unbearbeitete QS-Ergebnisse BY & cit
Einige QS-Ergebnisse (also Befunde) aus cit und BY harren noch der Bearbeitung. Hier die Zusammenfassung, Originale in den beigefügten Dokumenten. Wurde als eingener CR eingetragen, weil sich die einzelnen Befunde nicht spezifischen Änderungsanträgen zuordnen lassen.
aus BY am Mo 18.12.2023 um 15:36 h
Fundstelle im Spezifikationsentwurf vom 12.12.2023 | Befund | Begründung |
S. 3, Vorwort | "XBau Hochbau unterstützt neu den Prozess der Verlängerung einer erteilten Baugenehmiung oder Teibaugenehmigung oder eines erteilten Vorbescheids." | Der Verlängerungsantrag kann auch Teibaugenehmigungen und Vorbescheide betreffen. |
S. 143, II.4.3.4.9 | "Dieser Codedatentyp steht für Sachverhalte, aufgrund derer eine Person bauvorlageberechtigt sein kann. Diese beruhen auf Landesrecht, das insofern teilweise der Musterbauordnung entspricht. | Die MBO findet nie unmittelbar Anwendung. Allerdings stimmen die Landesbauordnungen häufig mit der MBO überein. |
S. 262, III.7.3.1, Prozessbeschreibung, Antrag übermitteln | (…) Eine Übermittlung weiterer Unterlagen findet üblicherweise nicht statt, kann aber stattfinden. | Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unterlagen mit dem Verlängerungsantrag übermittelt werden, insb. eine Vollmacht wird öfters übermittelt. |
S. 264, III.7.4.1, Nachricht 0260 | Zusätzliches Element: "begehrteVerlaengerung" | Nach § 73 MBO kann die Geltungsdauer einer Baugenehmigung um bis zu ein Jahr verlängert werden. Nach § 75 Satz 3 MBO gilt dies auch für den Vorbescheid. |
S. 264, III.7.4.1, Nachricht 0260 | Zusätzliches Element: "anlagen", vgl. Nachricht 0200 | Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unterlagen mit dem Verlängerungsantrag übermittelt werden, insb. eine Vollmacht wird öfters übermittelt. |
S. 401, III.16.2.1 | (…) von mehr als drei Monaten (in einigen Ländern abweichend), (…) | In Bayern muss die Unterbrechung mindestens sechs Monate gedauert haben. |
S. 545, IV.D, Nachricht 0264 | Diese Nachricht muss BH2BAB versandt werden | Wie die Beschreibung bereits sagt, richtet der Bauherr diese Nachricht an die BAB. |
aus BY am Di 19.12.2023 um 08:30 h
.. weise ich darauf hin, dass wir die Art des Bauherrn in den Online-Assistenten nicht abfragen. Hierzu wurde im Entwurf von XBau 2.4 in die Struktur BauherrBauprojekt das Kindelement „artDesBauherren“ mandatorisch aufgenommen. Wir bitten nachdrücklich darum, dieses Element optional auszugestalten.
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von cit am Mo 18.12.2023 um 15:53 h
ich habe meine QS-Kommentare zum XBau-2.4-Entwurf dieser E-Mail angefügt.
S. 3 - Versionschronik
Hersteller von Architektensoftware haben die Möglichkeit, Stamm- und Antragsdaten zu Vorgängen medienbruchfrei in die Portale für Online Baugenehmigung zu importieren.
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Ich habe entsprechende XSDs nicht gefunden bzw. übersehen. Kommen die noch? Laut Änderungsmanagement ja.
S. 19 - Tippfehler
Die Grundform der Prozesse wird im Spezifikationsdokument XBau-Kenrmodul
S. 25 - Bauherr Art
Achtung: es muss jetzt verpflichtend angegeben werden, um was für ein Bauherr-Typ es sich handelt. Dies ist in den Assistenten derzeit nicht abgefragt. Das wird in allen Nachrichten 200, 210 … verwendet (über Struktur BeteiligteBauprojekt).
26 - Hinweis:
Regeln bei “weiteren Beteiligten” können nicht mehr per Schema-Validierung geprüft werden → für Tests wird Schematron etc. notwendig
S. 29: Hinweis zu II.4.2.1.7 ReferenzAuftrag
Hier sollte besser erläutert werden, dass mit Nachricht 300 oder 500 die Referenz vergeben wird und die Folgenachrichten dann diese Referenz nutzen. Die Nutzung ist aus der Beschreibung möglicherweise nicht ganz klar, da es generisch beschrieben wird. Aus dem Kontext wird es schon klar, d.h. ich muss z.B. bei 301 zwingend eine Referenz angeben.
S. 136
UUID ist zweimal in der Liste aufgeführt
S. 139 ff
Gilt hier und für alle anderen Prozesse: Mit der generellen Gebührennachricht geht der Prozesskontext verloren. Es kann zwar ein Bezug übermittelt werden aber: es fehlt die Zuordnung, auf welchen Vorgang (z.B. Bauberatung) der Gebührenbescheid sich bezieht. So kann zwar ein Gebührenbescheid einem Vorhaben zugeordnet werden, aber es ist nicht klar, ob das jetzt die Teilbaugenehmigung oder ein Abschlag zum übergeordneten Verfahren ist.
S. 149
Tippfehler: ie Bauaufsichtsbehörde generiert die Zugagnsdaten und versendet diese mit dem positiven Ergebnis mittels Nachricht 0123 ver
S. 150
Hier ist noch ein Logikfehler enthalten:
Die Bauaufsichtsbehörde nimmt die von der bereitstellenden Komponente erhaltenen Informationen entgegen und erzeugt temporäre Zugangsdaten, mit denen die antragstellende Person Einsicht im Aktenraum nehmen kann.
Die Zugangsdaten werden von der Plattform erzeugt (denn dort muss sich ja der Einsichtnehmer authentisieren) und dann der Bauaufsichtsbehörde per Nachricht mitgeteilt (also in der Nachricht 0128). Die BAB druckt das dann in ein Anschreiben etc. - d.h. die BAB erzeugt die temporären Zugangsdaten nicht.
Wenn die BAB die Zugangsdaten erzeugen würde: wie soll die Plattform darüber Kenntnis erlangen?
S. 152
Tippfehler:
In diesem Abschnitt sind die Nachrichten zum Antragsverfahren Akteneinsicht (bei Online- und Offline-Antrag) sowie zur Anfoderung des Grunbuchauszuges aufgeführt und dokumentiert.
S. 156
Mit dieser Nachricht wird als Ergebnis übermittelt, ob Akteneinsicht gewährt wird oder der Antrag abgelehnt wird.wurde. Ggf. sind Zugangsdaten enthalten.
Wo finden sich in der Struktur akteneinsicht.ergebnis.0123 die Zugangsdaten?
S. 158
Hier muss noch die Möglichkeit geschaffen werden, die Berechtigung zu übermitteln. Wenn eine Person z.B. mit ihrer BundID einen Antrag gestellt hat, dann muss mit der Nachricht akteneinsicht.aktenraum.aufforderung.0127 genau diese Berechtigung (in diesme Fall die ID des Kontos) übermittelt werden können. Im Falle von ELSTER zusätzlich noch eine E-Mail-Adresse, da dies bei ELSTER-Konten nicht geführt wird. Sonst kann die bereitstellende Komponente die Person nicht benachrichtigen, dass der Aktenraum jetzt verfügbar ist.
S. 169
Zur Beschreibung der Nachricht 201 steht:
Liste eingereichter Bauvorlagen erstellen
Wenn nach der formellen Prüfung festgestellt worden ist, dass alle Unterlagen vollständig sind, dann wird eine Liste der eingereichten Bauvorlagen erstellt, welche mit der Nachricht 0201 an den Antragsteller versendet wird. Außerdem enthält die Nachricht das späteste Genehmigungs- datum und ggf. das voraussichtliche Genehmigungsdatum.
In der Datenstruktur zur Nachricht 201 gibt es keinen Platz, eine solche Positiv-Liste zu übermitteln (lediglich eine Befundliste).
Nachricht empfangen
Der Antragsteller nimmt die Ergebnisse aus der Nachricht 0201 zur Kenntnis. Es ergibt sich folgende Konsequenz: Der Nachrichtenfluss terminiert, da die Unterlagen vollständig sind.
Dies ist ist irritierend - der Nachrichtenfluss terminiert an dieser Stelle nicht, sondern kann z.B. in einen Bescheid münden.
S. 174
Siehe S. 169
S. 185
Die Datenstruktur wurde angepasst, aber die Beschreibung nicht. Müssten nicht die gleichen Erklärungen, wie bei Nachricht 0200 enthalten sein?
Die Frage gilt für alle Verfahren, auch 221 etc.
S. 214
Ist die formelle Prüfung hier sinnvoll ausgeführt? Bei der Beantragung mit Nachricht 0260 können doch gar keine Unterlagen versandt werden? Lt. Herr Dr. N. müssten hier Anlagen angefügt werden können. Oder bezieht sich das dann auf die damals eingereichten Bauvorlagen? Dies sollte fachlich nochmals geklärt werden. Eine Angabe zum Verlängerungszeitraum fehlt. Es ist ggf. das Verfahren nochmals zu überarbeiten
S. 215
Auch hier: das passt nicht zur Antragsnachricht
S. 369
Es ist fachlich zu prüfen, ob hier auf den Wert 099 vollständig verzichtet werden kann.
31.01.2024
Die Punkte des CR wurden in einem anderen Prozess umgesetzt. Der CR wird verworfen.