ESSEN: Ergänzungen im XBau 900er Segment
- Spezifikation
Anliegen: neue Nachrichten aufnehmen in die Anzeigeprozesse zu Baubeginn, Nutzungsaufnahme usw.
Ich stoße aufgrund der weiteren Entwicklung auf Erfordernisse, die m.E. durch XBau noch nicht erfasst wurden.
Anbei eine Tabelle aus dem 900er Segment mit roten Ergänzungen (903, 913, 923), die wohl noch fehlen, um eine dokumentierbare Kommunikation im Vorgang abzubilden.
Ich hoffe, das Problem ist damit ausreichend erläutert und schafft einen kurzfristigen Sprung in den Standard. Die neuen Nachrichten sollten grundsätzlich einen optionalen Freitext und 0 bis n Anlagen transportieren können.
900 | anzeige.baubeginn.0900 | Mit dieser Nachricht teilt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde mit, dass der Start der Umsetzung des Bauprojekts (Baubeginn, ggf. auch Beseitigung) zu einem bestimmten Termin geplant ist (Baubeginnanzeige). |
901 | anzeige.baubeginnUntersagung.0901 | Diese Nachricht enthält den Hinweis, dass die geplante Maßnahme die Voraussetzungen nicht erfüllt und benennt entsprechende Mängel. Die Bauaufsichtsbehörde fordert zur Nachbesserung auf und untersagt vorläufig die Aufnahme der Bautätigkeiten. |
902 | anzeige.baubeginnBaufreigabe.0902 | Mit dieser Nachricht erteilt die Bauaufsichtsbehörde den Baufreigabeschein (sog. "Roter Punkt"). |
903 | anzeige.baubeginnAeußerung.0903 | Die Bauherrschaft äußert sich zum untersagten Baubeginn (Anzeige Mängelbeseitigung etc.) und erhofft im Anschluss die Nachricht 0902 |
910 | anzeige.nutzungsaufnahme.0910 | Mit dieser Nachricht teilt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde mit, dass die Aufnahme der Nutzung des errichteten Gebäudes zu einem bestimmten Termin geplant ist. Mit dieser Anzeige werden (sofern eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen vorgesehen ist) die Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung von Brandschutz und Standsicherheit mitvorgelegt. |
911 | anzeige.nutzungsaufnahmeUntersagung.0911 | Die Nachricht enthält den Hinweis, dass die geplante Maßnahme die Voraussetzungen nicht erfüllt und benennt entsprechende Mängel. Sie fordert zur Nachbesserung auf. |
912 | anzeige.nutzungsaufnahmeBauabnahme.0912 | Mit dieser Nachricht teilt die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn das Ergebnis der Bauabnahme mit und stellt ggf. den Abnahmeschein aus. |
913 | anzeige.nutzungsaufnahmeAeußerung.0913 | Die Bauherrschaft äußert sich zur untersagten Nutzungsaufnahme (Anzeige Mängelbeseitigung etc.) und erhofft im Anschluss die Nachricht 0912 |
920 | bauzustand.anzeige.0920 | Mittels dieser Nachricht kündigt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde den Zeitpunkt des Erreichens eines bestimmten Bauzustandes an. |
921 | bauzustand.befundliste.0921 | Diese Nachricht teilt dem Bauherrn festgestellte Ausführungsmangel mit, falls die Prüfung des Bauzustandes durch die Behörde ein negatives Ergebnis ergeben hat. |
922 | bauzustand.freigabe.0922 | Mit dieser Nachricht erklärt die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn ihre Zustimmung zur Fortführung der Bauarbeiten gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 MBO. |
923 | bauzustand.aeußerung.0923 | Die Bauherrschaft äußert sich zu den mitgeteilten Ausführungsmängeln und erhofft im Anschluss die Nachricht 0922 |
Kommentare
EG24-04 11.11.2024
CR Bearbeitungsart:
- AG an Tag 2 des EG
EG 24-04 12.11.2024 - AG 1
Da die “Start”-Anzeigen 0900, 0910 und 0920 sehr viele verpflichtende Elemente haben, die die “Rückantworten” zu den Nachrichten 0901, 0911 und 0921 sehr aufblähen würden, wurde entschieden, dass folgende Nachrichten zusätzlich erstellt werden:
- anzeige.baubeginnAeusserung.0903
- anzeige.nutzungsaufnahmeAeusserung.0913
- bauzustand.aeusserung.0923
Die neuen Nachrichten enthalten die folgenden Elemente:
- 1..1 bezug (BezugErweitert): Bezug auf Nachricht entsprechende Untersagungsnachricht (0901, 0911, 0921)
- 0..1 aeusserung (datatypeC)
- 0..n anlagen (Anlagen)
Gegebenenfalls müssen die Beschreibungen der Nachrichten 0902, 0912 und 0922 angepasst werden, falls diese nur auf die Nachrichten 0900, 0910 und 0920 referenzieren sollten.
Zu klären ist, ob Äußerung das passende Wording ist, oder ob Stellungnahme besser sei.
EG24-01 04.03.2024
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