STATISTIK: Hinzufügen des sozialen Wohnungsbaus in Statistikmeldungen
- 2.4
Im Auftrag des Bundesbauministeriums soll im Hochbaustatistikgesetz die Erhebung des sozialen Wohnungsbaus nach Art der Förderung und Zahl der geförderten Wohneinheiten nach Zahl der Räume an die Hochbaustatistik angeordnet werden.
Hierzu soll zunächst erfasst werden ob es sich bei dem Bauvorhaben um ein Vorhaben mit sozialer Wohnraumförderung handelt. Wenn dies zutrifft, sind entsprechend die Angaben nach der Anzahl der Wohnungen beziehungsweise Räume anzugeben. Für Baumaßnahmen am Bestand ist ebenfalls der alte Zustand vor der Baumaßnahme anzugeben. Außerdem soll zwischen der sozialen Wohnraumförderung für Miet- und Eigentumswohnungen unterschieden werden. Es ist auch möglich, dass ein Gebäude sowohl ungeförderte, als auch geförderte Mietwohnungen geförderte Eigentumswohnungen enthält.
Kommentare
Im Datentyp Wohnungsprofil (II.4.2.7.5) wurde das Element wohnungsstatus vom Codelisten-Datentyp Code.Wohnungsstatus (II.4.3.5.2) eingefügt.
QS durch XL am 16.01.2024
keine Befund -> geprüft
EG23-03 18.09.2023
Bemerkungen:
Bewertung: