STATISTIK: Berichtsstellenidentifikator
Im Auftrag des Bundesbauministeriums soll im Hochbaustatistikgesetz die Zuweisung und Übermittlung eines Berichtsstellenidentifikators angeordnet werden.
Dieser dient der eindeutigen Identifikation einzelner Bauaufsichtsbehörden und besteht aus einer dreistelligen, von den statistischen Landesämtern vergebenen Nummer. Diese soll in den Fachverfahren und digitalen Antragsportalen gespeichert und bei einer entsprechenden Meldung an die Statistik mit übermittelt werden.
Kommentare
EG23-04 28.11.2023 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion
- benötigt wird ein Berichtsstellenidentifikator gemäß Hochbaustatistikgesetz (Auszug siehe unten)
- Kennungen der Bauaufsichtsbehörden gemäß DVDV-Konzept XBau:
- — Präfix bab:<ags der Kommune>
- — Präfix bab:<Schlüssel des Landkreises>
- Diese Information scheint den Zweck zu erfüllen, deswegen ein separate zusätzliche Information nicht notwendig.
- Für Stadtstaaten sind ggf. noch einige Details zu klären, auch für Verwaltungsgemeinschaften.
- Sollte eine Dokumentation"welche Kennung entspricht welcher Behörde" als Codeliste o.ä. bereitgestellt werden? Ja, das ist notwendig. Das auch jenseits des Scopes von XBau und DVDV hilfreich bzw. in dem Bereich notwendig.
- Eine solche Dokumentation müsste von der DVDV-pflegenden Stelle des Landes geliefert werden können.
- soll Muss-Feld sein (oben im CR steht "Kann-Feld")
Zitat Entwurf HBauStatG / Begründung: Für die Berechnung der Wohnungsbau-Indizes ist in jedem Datensatz der Berichtsstellenidentifikator für die Eingangskontrolle notwendig ... Bei der automatisierten Übermittlung von XBau-Nachrichten kann dieser Identifikator automatisch ergänzt werden. Zudem ist ein solcher Identifikator vor allem bei der elektronischen Übermittlung zur Berichtsstellendifferenzierung notwendig. Der Berichtsstellenidentifikator ist eine Metainformation zur Zuordnung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und wird nicht veröffentlicht. Er dient ausschließlich methodischen und organisatorischen Zwecken. Es besteht kein Personenbezug, da es sich nur um eine technische Kennung zur Zuordnung zum jeweils zuständigen Bauamt handelt.
Es wurde in der Statistik-AG festgestellt, dass die vorhandene Kennungen der Bauaufsichtsbehörden gemäß DVDV-Konzept XBau (Präfix bab:<ags der Kommune>, Präfix bab:<Schlüssel des Landkreises> den Zweck erfüllt.
Deswegen ist die Aufnahme einer separaten Information nicht notwendig bzw. sinnvoll.
Status verworfen
EG23-03 18.09.2023
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