RLP: Anhörungstermin
- 2.4
- Codelisten
- Spezifikation
Im BG-Verfahren In der Nachricht baugenehmigung.anhoerung.0203 (und in den entsprechenden Nachrichten im Abweichungsverfahren usw.) fehlt die Möglichkeit, einen Anhörungstermin mitzuteilen.
Kommentare
EG22-01 29.03.2022
- Aktuelles Verständnis - In RLP wird im Rahmen der formellen Prüfung eine zusätzliche Anhörung im Falle eines negativen Prüfergebnises durchgeführt. Frage an RLP: Ist dies korrekt?
- Falls ja, dann können die notwendigen Daten zum Anhörungstermin (Termin, Lokation) möglichweise in Nachricht 0201 ergänzt werden. Auch ist zu prüfen, ob hierfür ggf. das Element anschreiben wiederverwendet werden kann
Ergebnis:
- CR verbleibt im Status "in Arbeit"; offene Punkte sind mit RLP zu klären
RLP am 20.04.2022
Antwort, Erläuterung & Vorschlag auf Nachfrage zu den rot markierten Punkten:
Frage an RLP: Ist dies korrekt?
Antwort: Das Verständnis ist nicht korrekt.
Erläuterung:
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) wird die Sinnhaftigkeit eines Anhörtermins bereits im Rahmen der Eingangsprüfung geprüft (§ 65 Abs. 2 Satz 3 LBauO).
Während
- die Anhörung im Sinne der Nachricht 0203 dazu dient, den Bauherrn schriftlich oder in Textform über Ablehnungsgründe zu informieren und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben,
- dient der Anhörtermin dem „geschmeidigeren“ Ablauf des Verfahrens. Der Anhörtermin wird in der Regel gemeinsam mit dem Bauherrn und beteiligten Fachstellen (einzelnen oder allen) geführt, um Fragen zum Bauantrag (sowohl zur formellen Vollständigkeit als auch zu materiellen Themen) möglichst frühzeitig zu klären.
Der Anhörtermin kann auch durchgeführt werden, wenn die Eingangsprüfung weder formelle noch materielle Mängel aufgezeigt hat (also auch im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses), aufgrund von erkennbaren Fragestellungen für die noch zu beteiligenden Fachstellen aber eine gemeinsame Besprechung sinnvoll erscheint.
Vorschlag:
Die Ankündigung eines Anhörungstermins inkl. Terminvorschlag kann in Nachricht 0201 integriert werden. Damit wird die gegenüber der Nachricht 0203 andere Funktion deutlich.
Status in Arbeit
EG23-03 19.09.2023 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion
- Das Anliegen "Anhörungstermin" wird in der Bauordnung RP formuliert (s.o.), ist aber ein Instrument, das auch generell in der Praxis hilfreich ist und auch de facto eingesetzt wird (unabhängig vom Land)
- Umsetzung: Die Information zur "Besprechung mit Anhörungstermin" soll in die Nachricht 0201 (und vergleichbare) aufgenommen werden. Das wird auch seitens Antragsteller (s.o. im vorliegenden CR) inzwischen favorisiert.
- Dafür soll das bereits vorhandene Element xbau:anschreiben (Typ xbau:Text) verwendet werden. In der Doku zu diesem Element soll darauf hingewiesen werden, dass in diesem Element auch Kommunikation zu organisatorischen Themen zwischen Bauaufsicht und Bauvorhaben übermittelt werden kann.
Status Umsetzung
In den Nachrichten baugenehmigung.formellePruefung.0201 (III.3.4.2), vorbescheid.formellePruefung.0211 (III.4.4.2), abweichung.formellePruefung.0221 (III.5.4.2), teilbaugenehmigung.formellePruefung.0231 (III.6.4.2), grundstuecksteilung.formellePruefung.0241 (III.8.4.2), abgeschlossenheit.formellePruefung.0251 (III.9.5.2), verlaengerung.formellePruefung.0261 (III.7.4.2), akteneinsicht.formellePruefung.0121 (III.2.5.2) und baulastenverzeichnis.formellePruefung.0711 (III.14.2.4.2) wurde die Beschreibung des Elements anschreiben dahingehend erweitert, dass darin auch organisatorische Informationen wie die Mitteilung eines Anhörungstermins möglich sind.
Es ist noch zu beurteilen, ob die Anpassung in allen angegebenen Nachrichten fachlich angemessen ist.
QS durch XL am 17.01.2024
kein Befund -> geprüft
EG21-01 15.03.2021
Ergebnisse: