STATISTIK: Erläuterungen zur statistischen Identifikationsnummer
- 2.5
- Redaktion
Die Ordnungsnummern im Bezug der Statistikmeldungen (0410, 0411, 0412, 0413, 0414, 0415, 0416) werden vom zuständigen Landesamt für Statistik (auf Vorrat) zur Verfügung gestellt. Diese können dem Bauvorhaben vom digitalen Antragsassistenten oder der unteren Bauaufsichtsbehörde zugewiesen werden.
Wenn einem Bauvorhaben eine Ordnungsnummer zugewiesen wurde, muss diese auch für alle folgenden Nachrichten zu diesem Bauvorhaben verwendet werden (z. B. Baubeginn, Bauüberhang, Rohbaufertigstellung und Baufertigstellung, ggf. Baugenehmigung erloschen).
Im Neubau werden Ordnungsnummern je Gebäude zugewiesen, d.h. ein Bauvorhaben kann mehrere Ordnungsnummern erhalten. Z. B. wird bei Reihenhäusern jedem Einzelhaus eine eigene Nummer zugewiesen, eine Ordnungsnummer für den ganzen Riegel reicht nicht aus. Genauso verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Erschließungssystemen. Generell sollte eine Ordnungsnummer je Hausnummer vergeben werden.
Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung – z. B. Doppel- und Reihenhäuser – jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus) besitzen und für sich benutzbar sind.
Wenn in Bestandsgebäuden mehrere statistikrelevante Baumaßnahmen stattfinden, müssen diese jeweils eigene Ordnungsnummern erhalten. Wenn mehrere Bestandsgebäude von einer gemeinsamen Baumaßnahme betroffen sind, muss – wie im Neubau auch – jedem Gebäude eine eigene Ordnungsnummer zugewiesen werden.
In den XBau-Meldungen 0410 „Baufertigstellung“, 0411 „Baugenehmigung“, 0413 „Bauüberhang“, 0414 „Baubeginn“, 0415 „erloschene Baugenehmigung“, 0416 „Rohbaufertigstellung“ muss jeweils die identische Ordnungsnummer für das Gebäude/die Baumaßnahme übermittelt werden.
Die XBau-Meldungen 0412 „Bauabgang“ erhalten eigene Ordnungsnummern.
Die Ordnungsnummer benötigt 12 Stellen. Sie besteht aus den 2 Stellen der Landeskennung und einer 10-stelligen Nummer, die vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wird.
Die obenstehenden Erläuterungen sollten in der XBau-Spezifikation ergänzt werden: