STATISTIK: Erläuterungen zur statistischen Identifikationsnummer
- 2.5
- Redaktion
Die Ordnungsnummern im Bezug der Statistikmeldungen (0410, 0411, 0412, 0413, 0414, 0415, 0416) werden vom zuständigen Landesamt für Statistik (auf Vorrat) zur Verfügung gestellt. Diese können dem Bauvorhaben vom digitalen Antragsassistenten oder der unteren Bauaufsichtsbehörde zugewiesen werden.
Wenn einem Bauvorhaben eine Ordnungsnummer zugewiesen wurde, muss diese auch für alle folgenden Nachrichten zu diesem Bauvorhaben verwendet werden (z. B. Baubeginn, Bauüberhang, Rohbaufertigstellung und Baufertigstellung, ggf. Baugenehmigung erloschen).
Im Neubau werden Ordnungsnummern je Gebäude zugewiesen, d.h. ein Bauvorhaben kann mehrere Ordnungsnummern erhalten. Z. B. wird bei Reihenhäusern jedem Einzelhaus eine eigene Nummer zugewiesen, eine Ordnungsnummer für den ganzen Riegel reicht nicht aus. Genauso verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Erschließungssystemen. Generell sollte eine Ordnungsnummer je Hausnummer vergeben werden.
Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung – z. B. Doppel- und Reihenhäuser – jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus) besitzen und für sich benutzbar sind.
Wenn in Bestandsgebäuden mehrere statistikrelevante Baumaßnahmen stattfinden, müssen diese jeweils eigene Ordnungsnummern erhalten. Wenn mehrere Bestandsgebäude von einer gemeinsamen Baumaßnahme betroffen sind, muss – wie im Neubau auch – jedem Gebäude eine eigene Ordnungsnummer zugewiesen werden.
In den XBau-Meldungen 0410 „Baufertigstellung“, 0411 „Baugenehmigung“, 0413 „Bauüberhang“, 0414 „Baubeginn“, 0415 „erloschene Baugenehmigung“, 0416 „Rohbaufertigstellung“ muss jeweils die identische Ordnungsnummer für das Gebäude/die Baumaßnahme übermittelt werden.
Die XBau-Meldungen 0412 „Bauabgang“ erhalten eigene Ordnungsnummern.
Die Ordnungsnummer benötigt 12 Stellen. Sie besteht aus den 2 Stellen der Landeskennung und einer 10-stelligen Nummer, die vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wird.
Die obenstehenden Erläuterungen sollten in der XBau-Spezifikation ergänzt werden:
Kommentare
EG23-03 19.09.2023
Diskussion und Beschlüsse
- Der von Destatis formulierte Text wird diskutiert und an einigen Stellen präzisiert, so dass er jetzt lautet:
Bereitstellung: Die Ordnungsnummern im Bezug der Meldungen der BAB an die amtliche Statistik (via XBau 0410, 0411, 0412, 0413, 0414, 0415, 0416) werden vom zuständigen Landesamt für Statistik auf Vorrat im Vorhinein zur Verfügung gestellt. Diese sind dafür bestimmt, der Baumaßnahme vom digitalen Antragsassistenten oder der unteren Bauaufsichtsbehörde zugewiesen zu werden.
Wiederverwendung über den Lebenszyklus des Bauvorhabens: Wenn in einer Baumaßnahme (Bestandsmaßname oder Neubau) Ordnungsnummern zugewiesen wurden, muss diese auch für alle folgenden Nachrichten im Lebenszyklus dieser Baumaßnahme verwendet werden, also nicht nur für die Meldung der erteilten Baugenehmigung, sondern auch aus Anlass von Baubeginn, Bauüberhang, Rohbaufertigstellung und Baufertigstellung (ggf. auch für den Anlass Baugenehmigung erloschen).
Zuordnung für Baumaßnahmen Neubau: Im Neubau werden Ordnungsnummern je Gebäude zugewiesen, d.h. ein Bauvorhaben kann mehrere Ordnungsnummern enthalten, z. B. wird bei Reihenhäusern jedem Einzelhaus eine eigene Nummer zugewiesen, eine Ordnungsnummer für den ganzen Riegel reicht nicht aus. Genauso verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Erschließungssystemen. Es sollte eine Ordnungsnummer je Hausnummer vergeben werden.
- Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung – z. B. Doppel- und Reihenhäuser – jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus) besitzen und für sich benutzbar sind.
Baumaßnahmen des Bestands: Wenn in Bestandsgebäuden mehrere statistikrelevante Baumaßnahmen stattfinden, müssen diese jeweils eigene Ordnungsnummern erhalten. Wenn mehrere Bestandsgebäude von einer gemeinsamen Baumaßnahme betroffen sind, muss – wie im Neubau auch – jedem Gebäude eine eigene Ordnungsnummer zugewiesen werden.
Lebenszyklus Wiederverwendung: In den XBau-Meldungen 0410 „Baufertigstellung“, 0411 „Baugenehmigung“, 0413 „Bauüberhang“, 0414 „Baubeginn“, 0415 „erloschene Baugenehmigung“, 0416 „Rohbaufertigstellung“ muss jeweils die identische Ordnungsnummer für das Gebäude/die Baumaßnahme übermittelt werden. Nur die XBau-Meldungen 0412 „Bauabgang“ erhalten eigene Ordnungsnummern.
Aufbau der Ordnungsnummer: Die Ordnungsnummer benötigt 12 Stellen. Sie besteht aus den 2 Stellen der Landeskennung und einer 10-stelligen Nummer, die vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wird.
Bereitstellung Details: Die Ordnungsnummer/Identnummern werden derzeit nicht nach einem Algorithmus generiert, sondern in der Datenbank des Fachverfahrens der statistischen Ämter blockiert nach Maßgabe der Statistischen Landesämter. Durch das zuständige Landesamt wird also ein Nummernblock reserviert, der anschließend der Nutzung auf Vorrat zur Verfügung steht (kann seitens des Bauvorhabens mit UUID gearbeitet werden?) und schrittweise abgearbeitet werden kann.
Zuordnung durch wen: Vergeben werden sollte eine Ordnungsnummer von der Stelle, die den Bauantrag erstellt (das Bauvorhaben auf dem digitalen Antragsportal) oder durch die Stelle, die ihn entgegennimmt (Bauaufsichtsbehörde).
Nach teils kontroverser Diskussion (größtenteils nicht die XBau Spezifikation, sondern Prozesse und Mechanismen der Umsetzung in der Realität betreffend) wird beschlossen:
Durch eine durch die XLeitstelle zu koordinierende fachlich-technische Arbeitsgruppe sollen einige Punkte aufgearbeitet werden. Die Ergebnisse werden im EG vorgestellt und Konsequenzen beraten. Die AG soll in 2023 noch mindestens zweimal tagen. Die Fachkommission Bauaufsicht soll informiert sein, so dass sie die Themen aus einer rechtlichen und übergreifenden Perspektive behandeln kann.
Fragestellungen für die Arbeitsgruppe:
- Bereitstellung der Ordnungsnummer durch die statistischen Ämter vs. Erzeugung von Ordnungsnummern durch das Bauvorhaben: Können und sollen die Mechanismen, die aus der analogen Welt der Vordrucke stammen (dem Antrag werden einige Statistikbögen beigelegt, auf denen jeweils eine Ordnungsnummer voreingetragen ist), in der digitalen Welt beibehalten werden? Ein alternativer Prozess könnte so ticken: Die Bauvorhaben generieren temporäre Ordnungsnummern per UUID und verwenden sie im Rahmen der Übermittlung der statistischen Daten an die Bauaufsichtsbehörde, ohne die vordefinierten Ordnungsnummern der statistischen Ämter zu kennen (die BAB substituiert dann ggf. in ihrer Datenübermittlung an die Statistik dafür reale Ordnungsnummern). Was sind Vor- und Nachteile?
- Zuordnung der Ordnungsnummern auf dem Antragsportal (also durch das Bauvorhaben) vs. Zuordnung durch die Bauaufsichtsbehörden: Soll die Pflicht zur Zuordnung (= Verwendung in der Dokumentation des Bauvorhabens) auf die BAB übergehen, oder sollten das die Bauvorhaben leisten (das ist so geregelt, wird aber offenbar in der Praxis oft oder meistens nicht so durchgeführt)? Wie könnte das funktional geregelt bzw. umgesetzt werden, so dass am Ende die Daten in einer hinreichenden Qualität bei der Statistik eintreffen?
EG23-04 28.11.2023 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion Erstellung einer Ordnungsnummer (UUID oder anderer technische Mechanismus)
- IST Prozess Hamburg: Zuordnung der statistischen Ordnungsnummer erst in der Behörde
- SH: Verwendung BT-Online - Daten gehen damit vom Bauvorhaben an die Statistik, per Kopie an die Baubehörde, die statistische Ordnungsnummer ist im BT-Formular vorvergeben.
- BY: auch hier ist BT-Online gebräuchlich
- Hochbaustatistikgesetz neu: die Länder werden ermächtigt, die Daten direkt aus dem Bauportal an die Statistik zu übermitteln - Nachteil: zum Zeitpunkt der Baugenehmigung hat sich oft die Datenlage im Bauvorhaben schon wieder geändert.
- Die Nummernkreise für die BAB im Land bereitzustellen ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand / der sich ohne weiteres einsparen lässt, indem die Nummern als UUID in den Bauvorhaben erzeugt werden. Scheint umsetzbar. - UUID: pro Statistikbogen zu erzeugen / in XBau zu ändern auf 1..n mal Objekt Hochbaustatistik (unterhalb Bauvorhaben im Antrag)
- für mündliche Referenzierungszwecke (eine UUID lässt sich nicht praktikabel aussprechen) zu lösen wie damit umzugehen ist
- Anforderunge für die Weiterverarbeitung im StaLa: Das Fachverfahren BauStat wäre anzupassen: es muss Matching leisten von UUID auf Ordnungsnummer, weil letztere die Grundlage der Verarbeitung in BauStat ist
- Bauscheinnummer / Aktenzeichen der BAB - in den XBau-Nachrichten unterschiedlich benannt
- Denkbar wäre auch ein anderer Mechanismus, eine Ordnungsnummer zu erzeugen. Aber so, dass sie nicht verwaltet und verteilt werden muss.
Diskussion Ort der Erstellung / Vergabe
- Beschluss: die Ordnungnsnummer soll im Antragsmanager erstellt und vergeben werden, darüber bestand Einigkeit
Nachbearbeitung in der Statistik in der Praxis bisher:
- oft trifft nur 1 Statistikbogen ein (wo mehrere nötig wären) / wird dann geklärt und die Daten überarbeitet / Daten eingesammelt, daraus mehrere Einheiten im StaLa erzeugt
- das pflanzt sich dann über den Lebenszyklus fort
EG24-01 05.03.2024 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion
- Destatis erstellt einen Entscheidungsbaum, um aus Sicht Entwurfsverfasser die Entscheidung zu unterstützen, wieviele statistische Bögen und mit welcher Zuordnung zu erstellen sind
- bisher gibt es ein Regelsystem (Fachlogik), das oft in der Praxis nicht richtig beachtet wird
- der Entscheidungsbaum sollte dann umgesetzt werden durch die Antragsmanager einerseits und die Objekt-Strukturierung in XBau andererseits
Der Prozess der Distribution von Ordnungsnummern und der neue Prozess der Vergabe von Gebäude-UUIDs im Bauportal, die über die BAB in den Statistikmeldungen eingesetzt werden -->
wurde im neuen Statistikkapitel dokumentiert in
- Abschnitt III.13.3.2 Die statistische Ordnungsnummer und
- Abschnitt III.13.3.3 Welche UUIDs benötigt die Statistik?
QS wurde durchgeführt und CR ist hinreichend umgesetzt.
E-Mail von Destatis 07.09.2023
Die Ordnungsnummer/Identnummern werden nicht nach einem Algorithmus generiert, sondern lediglich in der Datenbank unseres Fachverfahrens blockiert. Dies wiederum können nur die Statistischen Landesämter machen. Daher muss beim zuständigen Landesamt ein Nummernblock reserviert werden, der anschließend der vergebenden Stelle auf Vorrat zur Verfügung steht und schrittweise abgearbeitet/vergeben werden kann. Vergeben werden sollten sie von der Stelle, die jeweils den Bauantrag entgegennimmt (untere Bauaufsichten und digitale Antragsportale).