BVPI: Rahmendaten Gebührenberechnung

XBAU-29
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Die Datenstrukturen des Typs müssen überprüft werden.

Kommentare

XBau-EG am 2017-01-12

Vorschlag A

Die Abbildung III.6.4.1 RahmendatenGebuehrenberechnung auf Seite 151 ist m. E. überarbeitungsbedürftig:

Auf der ersten Ebene haben wir die „Grundgebühr nach anrechenbaren Bauwert“ und die „Gebühr nach Zeitaufwand“. Die Typenbezeichnungen „anrechenbareKosten“ und „herstellungskosten“ sind irreführend, da hier schon das Gebührenergebnis vorliegt. Vielleicht kann man die Typen „GebührBauwert“ und „GebührAufwand“ nennen.

Die Berechnung nach Herstellungskosten lässt sich entweder (wie jetzt) auf der ersten Ebene darstellen (z.B. „GebührKosten“). Dann muss auf der zweiten Ebene auch die Bauwerksklasse und die ggf. „summeGesamt“ berücksichtigt werden.

Alternativ müsste man die Herstellungskosten (genauer Kosten nach HOAI) in der als Alternative zum Typ „bauwert“. darstellen. Lässt sich das mit einem Splittingsymbol machen?

 

Vorschlag B

Mit der Nachricht soll ja noch nicht die endgültige Gebühr festgelegt werden, sondern nur die Rahmendaten zur Berechnung der Vergütung (Gebühr bei PI gem. §37MPPVO) seitens des Prüfingenieurs von der Bauaufsicht vorgegeben werden (s. § 38 (5)  „Mit dem Prüfauftrag teilt die untere Bauaufsichtsbehörde dem Prüfingenieur die anrechenbaren Bauwerte, die für die Gebührenberechnung anzuwendende Bauwerksklasse und etwaige Zuschläge mit.“).

Deshalb sollte auf der ersten Ebene RahmendatenBauwerk und RahmendatenAufwand stehen:

RahmendatenGebuehrenberechnung:

1) „RahmendatenBauwerk“

1.1)„anrechenbareBauwerte“ (§ 38 Abs. 1 und 2)

1.2)„Bauwerksklasse“ (§ 38 Abs. 4)

1.3) „Zuschläge“ optional

2) „RahmendatenAufwand“ (§ 40 (5))

2.1) „Stundensatz“

Die Begriffe und Positionen Herstellungskosten, anrechenbare Kosten, geschätzte Gebühr, Summe Position sollten entfallen.

XBau-EG am: 2017-06-09

Relevanz ist gegeben. Thema soll bearbeitet werden.

Ergänzend:

-       es ist zu prüfen, ob in den Nachrichten bautechnischeNachweise.pruefauftrag.0500 und bautechnischeNachweise.rechnung.0507 eher zwei unterschiedliche Typen zum Einsatz kommen sollten (500: nur Gebührensätze; 507: Gebührenberechnung mit Summenbildung usw.)

Status in Arbeit

XBau-EG am: 2017-09-18

In den Verfahren von Gekos und Archikart ist das Thema Gebührenberechnung für die Prüfung bautechnischer Nachweise bisher nicht abgebildet. Es wird aber die Meinung vertreten, dass das Thema für XBau relevant ist.

Nachricht bautechnischeNachweise.pruefauftrag.0500

Für Nachricht 0500 (Beauftragung des Prüfingenieur durch die BAB) wird folgender Vorschlag (Hr. Espich) diskutiert für eine zielgerechte und relevante Darstellung der Daten:

Der Nachrichteninhalt gemäß § 38 (5) MPPVO lautet:

„Mit dem Prüfauftrag teilt die untere Bauaufsichtsbehörde dem Prüfingenieur die anrechenbaren Bauwerte, die für die Gebührenberechnung anzuwendende Bauwerksklasse und etwaige Zuschläge mit.“

Es soll also nicht die endgültige Vergütung festgelegt und übermittelt werden, sondern nur Ausgangsdaten zur Berechnung der Vergütung. Welches gemäß Zitat die folgenden sind:

##### SIEHE ANLAGE #####

Daraus würde sich folgende Struktur ergeben für den XBau-Typ rahmendatenGebuehrenberechnung

-       anrechenbarer Bauwert (Betrag in EUR)

o    plus Information Bauwerksklasse (gemäß MPPV Anlage)

o    plus Information Zuschläge (gemäß MPPV Anlage)

-       alternativ: Herstellungskosten (Betrag in EUR)

o    Bauwerksklasse (s.o.)

o    Zuschläge (s.o.)

-       alternativ: Stundensatz (EUR pro Stunde)

 ** 

Nachricht bautechnischeNachweise.rechnung.0507

Zu Nachricht 0507 (Rechnungstellung durch den Prüfingenieur) werden die folgenden Punkte diskutiert:

-       Rechnungsendbetrag (netto / brutto)

-       Daten aus Nachricht 0500

-       Dokumentation der Einordnung in die Gebührentabelle der Prüfingenieure

Die Rechnung des PI an die BAB muss nachvollziehbar sein, weil sie am Ende für den Bauherrn nachvollziehbar sein muss.  

 

eRechung / XRechnung

Die Öffentliche Verwaltung in Deutschland ist ab Termin X verpflichtet, Rechnungen elektronisch im Format XRechnung entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Der Standard XRechnung steht unmittelbar vor der Fertigstellung (BMI / KoSIT). Termin X ist für Bundesministerien d. 27.11.2018 / für Kreise und Kommunen d. 27.11.2019

Vgl. Informationen der KoSIT auf www.xoev.de zum "Steuerungsprojekt eRechnung" und zu "XRechnung":

Das Bundesministerium des Innern und die Freie Hansestadt Bremen sind Federführer des Steuerungsprojekts eRechnung im Auftrag des IT-Planungsrates. Das Steuerungsprojekt eRechnung arbeitet eng mit dem Kooperationsprojekt Bund / Bremen zusammen.

Hintergrund des Steuerungsprojektes eRechnung im Auftrag des IT-Planungsrates ist die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (2014/55/EU). Diese wurde am 6. Mai 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 26. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die aus oberschwelligen Vergabeverfahren resultieren, zu empfangen und zu verarbeiten. Eine elektronische Rechnung im Sinne der Richtlinie ist ein strukturierter Datensatz.

Mit dem Beschluss des IT-Planungsrats vom 22.6.2017 wird mit XRechnung der Standard für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. 

 

Das EG diskutiert die Relevanz dieser Entwicklung. Es sieht sehr danach aus, dass zumindest für die Rechnungstellung durch den Prüfingenieur (Nachricht 0507 in XBau 2.0) der Standard XRechnung berücksichtigt werden sollte.

Welche Möglichkeiten dazu vorliegen und welche Konsequenzen für XBau das hat, dazu ist zu recherchieren (siehe die in die ToDo-Liste dazu aufgenommene Aufgaben). 

In einer der nächsten Sitzungen dann die nächste Thematisierung durch das EG.

 

Status wartend

 

init am: 2017-09-25

Aktueller Stand der Erkenntnis ist, dass es für die XRechnung-konforme Übermittlung einer Rechnung innerhalb eines XBau-Prozesses folgende Optionen gibt:

-       UBL XML-Rechnungsinstanz als Objekt in XBau-Nachricht (*zählt als Rechnungsoriginal)*

o    Eine XML-Rechnung in Syntax UBL- oder UN/CEFACT (wie diese XML-Rechnung aussehen muss, ist in XRechnung definiert) als Binär-Objekt in eine XBau-Nachricht einbinden.

o    Über einen Typ xs:any in eine XBau-Nachricht einbinden.

o    ggf. ergänzt durch eine XBau-Rechnung: Einen Typ Rechnung in XBau definieren und dabei die Vorschriften der Benennung und Semantik aus XRechnung einhalten

-       Ohne XBau-Nachricht

o    Eine XML-Rechnung im Format UBL- oder UN/CEFACT mit einer UBL oder UN/CEFACT-Nachricht an der Stelle des XBau-Prozesses einsetzen

 

Meine Anfrage an die KoSIT (20.09.2107):

 

In XBau 2.0 (publiziert 12.01.2017) gibt es Kontexte, in denen die Bauaufsichtsbehörde Gebührenbescheide versendet, nachdem sie einen Bescheid erteilt hat (A). Und es gibt Kontexte, in denen privatwirtschaftlich organisierte akkreditierte Prüfingenieure Rechnungen an die Bauaufsichtsbehörde versenden (B). Frage:

-       Das ist (muss sein) ein Fall für XRechung (A und / oder B)?

-       Falls ja:

o    wäre hier eine XRechnung-Nachricht vorzusehen, die die entsprechende XBau-Nachricht aus XBau 2.0 im Folgerelease ersetzen würde,

o    oder wäre eine Rechnung im Format XRechnung irgendwie in jene XBau-Nachricht einzubinden?

 

Stellungnahme KoSIT (21.09.2017) zu Kontext B:

Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Ansatz ist, die semantischen "Bausteine" der EN 16931 (inkl. deren Verwendungsregeln) in der XBau-Syntax nachzunutzen.

 __ 

Ich könnte mir aber auch die Nutzung von UBL-Nachrichten in XBau-Informationsverbünden  vorstellen (mit oder ohne EN 16931 Semantik, mit oder ohne Verpackung in einer XBau-Nachricht).

 

Status in Arbeit

XBau-EG am: 2017-11-21

Das Thema soll in XBau offen gestaltet werden für die Umsetzung in Kontexten mit speziellen Regelungen zu den Rechnungsinhalten.

Umsetzung in der Nachricht 0507:

-      Element "rechnung" vom Typ xs:any (offen gestalten für Namespaces aus XBau-landesspezifisch und UBL)

-      Element RahmendatenGebühren entfällt in Nachricht 0507 (in Nachricht 0500 soll der Typ zunächst erhalten bleiben)

Status Umsetzung im Standard

init am: 2018-06-01

Priorität und Terminierung sind noch mal mit dem EG abzustimmen.

Status eingeplant

XBau-EG am: 2018-06-12

Bei größeren Kommunen hat das Thema in Essen keine Relevanz, da eigene Prüfingenieure beauftragt werden. Kleinere Kommunen haben diese Möglichkeit nicht und hier ist hat das Thema Relevanz.

 

Aufwand für das EG:                     hoch

Release C:                                          nein

 

Der Prozess insgesamt soll schon aus systematischen Gründen Teil von XBau bleiben. Zu Release D ist dann zu sehen, wie er umsetzbar gestaltet werden kann.

Wurde für Release D nicht eingeplant.

Status erfasst