2017-12 Anzeige Bauzustand Prüf-Ing. PSV

XBAU-28
Wartend
Di., 20.09.2022 - 11:25
 
Mo., 14.10.2019 - 10:45
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  • Redaktion

Die Rollen PrüfIng und PSV sind in der Verfahrensbeschreibung Anzeige Bauzustand zu kurz gekommen.

 

 

Kommentare

XBau-EG am 2017-01-12

Können nicht auch der PrüfIng oder der PrüfSV an Stelle der BAB mit dem Bauherrn kommunizieren?

-        z.B. Abbildung "Übersicht Anzeige Bauzustand": kann hier nicht auch statt BAB der PrüfIng oder der PrüfSV agieren?

-        Use Case "Bauzustand kommunizieren": muss nicht neben dem Prüfingenieur auch der vom Bauherrn beauftragte Prüfsachverständige genannt werden?

-        dito Use Case "Bauzustand überprüfen"

-        dito "Beteiligte Stellen an der Datenübermittlung"

-        dito "Prozess Anzeige Bauzustand"

 

Wäre dann für die Nachricht ein anderer Nachrichtenkopf zu verwenden? Gilt der PrüfIng als Government (G)? Was ist mit dem PrüfSV? (relevant besonders für die Nachricht 0921 und deren Nachrichtenkopf.)

-        vgl. auch Schlüsseltabelle "Vorlagen zur Bauzustandsanzeige", Eintrag erwähnt PrüfSV:

o    Bescheinigung des Prüfsachverständigen zum Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 3 Satz 1 MBO. (§ 14 Abs. 2 MBauVorlVO)

XBau-EG am 2017-06-09

Das Thema sollte erst angegangen werden, wenn Praxiserfahrung mit der Umsetzung des XBau-Prozesses Anzeige Bauzustand vorliegen.

Nur dann lässt sich der Innovations- und Erweiterungsbedarf einschätzen.

 

Status wartend

EG22-03 20.09.2022

Diskussion

  • der Prozess wie dargestellt in Abbildung III.16.2. Prozess Anzeige Bauzustand erscheint erst einmal zielführend (wird in Essen so umgesetzt)
  • es wird kein weiterer Anpassungsbedarf gesehen