XL: Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren
- Spezifikation
Dies ist eine OZG-Leistung im Themenfeld Bauen und Wohnen, mit deren Umsetzung die XLeitstelle betraut ist.
Beschreibung der OZG-Leistung
Zur Sicherung der Planung, beispielsweise von Bebauungsplänen können Veränderungssperren beschlossen werden. Auf Antrag können hiervon Ausnahmen genehmigt werden.
Die OZG-Leistung umfasst im LeiKa Ausnahmegenehmigungen mit verschiedenen Grundlagen, aufgrund des Fokus des Themenfeldes auf den Bereich Bauen konzentriert sich die Leistungserfassung des Seckbriefs auf Ausnahmegenehmigungen von von Veränderungssperren nach BauGB. Im Rahmen der Konzeptionsphase ist zu prüfen, inwiefern sich eine Digitalisierung der verbleibenden LeiKa-Leistungsobjekte nach gleichem Muster anbietet.
Grundsätzlcih wird die Bescheinigung einer Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren ohne separate Beantragung bei Eingang eines Bauantrages geprüft, Alternativ können Bauinteressierte dem Bauantrag vorgezogen die Prüfung einer Ausnahmegenehmigung beaantragen; die Beantragung ist sehr ähnlich zum antrag auf eine Baugenehmigung.