STATISTIK - Nachricht für erloschene Baugenehmigungen

XBAU-243
  • 2.4
Geprüft
Fr., 07.07.2023 - 12:19
Fertig
Do., 09.06.2022 - 09:13
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  • Spezifikation

Wenn eine Baugenehmigung erlischt oder annulliert wird (von der Bauaufsichtsbehörde oder dem Antragsteller), sollte eine Nachricht an die amtliche Statistik übermittelt werden.

Dadurch kann der Arbeitsaufwand für die Bauüberhangserhebung sowohl für die Statistischen Ämter der Länder als auch für die Bauaufsichtsbehörden erheblich gesenkt werden, weil die Fallzahlen schon vor Beginn der Erhebung deutlich reduziert werden.

Kommentare

EG22-02 22.06.2022

Bemerkungen:  

  • Zusammenhang zu CR-242
  • Nachricht von der BAB an die Statistik zu bestimmten Anlässen

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert 
  • Aufwand für EG: niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel 

EG23-01 28.03.2023 / Arbeitsgruppe 2

Diskussion:

  • Umsetzung in der MindMap ist für die Teilnehmenden in Ordnung.

           

Anmerkung:

  • Baugenehmigungen können zurückgezogen werden oder nach 4 Jahren ablaufen. Die nicht umgesetzten Baugenehmigungen werden als erloschen bezeichnet. 
  • Das „Datum des Erlöschens“ kann zurzeit
    • der approximierte Termin des Erlöschens sein oder
    • das Datum, an dem sich die Sachbearbeitende Person damit befasst hat. 

Nächster Schritt:

  • Kann in der Spezifikation umgesetzt werden.

Der CR wurde umgesetzt:

  • Der Prozess "Benachrichtigung Informationsempfänger" wurde
    um die neue Nachricht informationsempfaenger.statistikErloscheneBaugenehmigung.0415 erweitert.
  • Neuer Abschnitt in der Spezifikation: III.10.5.7 Datenübermittlung an die amtliche Statistik bei einer erloschenen oder annullierten Baugenehmigung

Nächster Schritt: QS