BY: Begründung denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

XBAU-237
  • 2.3.1
Geprüft
Mi., 30.11.2022 - 14:21
Fertig
Fr., 20.05.2022 - 16:51
priority-icon Medium
  • Spezifikation

Baugenehmigungen können aufgrund einer Konzentrationswirkung auch andere Genehmigungen mitumfassen. Für ihre Erteilung sind dann die Voraussetzungen der anderen Genehmigungen ebenfalls zu prüfen. Dies gilt in vielen Bundesländern insbesondere für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Diese Konstellation ist in XBau bisher noch nicht berücksichtigt.

Kommentare

EG22-02 22.06.2022

Bemerkungen:  

  • in den Antrag sollen optional Angaben der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis aufgenommen werden
  • die Einträge in der Codeliste sind oben nur für BY angegeben, sind ggf. zu ergänzen
  • Zusammenhang zum Thema "Bindungen" ist zu prüfen (z.B. CR-105)

Bewertung:

  • neue Funktionalität
  • Meinungsbild EG: keine Bedenken geäußert
  • Aufwand für EG: mittel
  • Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig

Im Datentyp 'Bauvorhaben' wurde das Element gegenstand um ein neues Kindelement baudenkmalBetroffen erweitert. Diesem Element wurde ein neues Kindelement artDesBaudenkmals mit einer neuen Typ-1 Codeliste 'Art des Baudenkmals' und ein weiteres Kindelement begründung vom Typ TextFormatiert hinzugefügt.

QS durch XLeitstelle am 28.10.2022

Die geforderte und durchgeführte Erweiterung um das Element baudenkmalBetroffen ist (wie schon im Kommentar vom 22.06. vermutet) durch das Element bindungen abgedeckt und insofern redundant, also überflüssig.

Die Codeliste bindungsbescheideArt enthält die Elemente

51 Einzeldenkmal
52 Ensemble
53 Nähe eines Denkmals

und auch ein Textfeld zur Beschreibung.

Damit sollten die Anforderungen des CR erfüllt sein; das Element baudenkmalBetroffen und die Codeliste artDesBaudenkmals können wieder gelöscht werden und der CR-237 kann verworfen werden.

Status -> Umsetzung

Begründung vom Antragsteller:

eine Verortung als Unterelement von „vorhandeneBindungen“ wäre fachlich unzutreffend. Der Datentyp „Bindungen“ enthält nach der Dokumentation Informationen zu den früher getroffenen Entscheidungen über das Bauvorhaben und diesbezüglich vorliegende Bescheid, an die das Bauvorhaben gebunden ist und die es daher beeinflussen. Bei einem Baudenkmal muss aber gerade kein Bescheid oder eine andere früher getroffene Entscheidung vorliegen. Es gibt zwar eine Denkmalliste, die aber nicht konstitutiv, sondern rein deklaratorisch und zudem nicht abschließend ist.

Daher muss das neue Element „baudenkmalBetroffen“ [innerhalb des Elementes "gegenstand"] eingefügt werden. 

 

Beschluss in der Leitstelle:

Dieser CR soll im Plenum des EG (22/4) diskutiert werden.

EG22-04 21.11.2022

Diskussion

  • es wird der Zusammenhang zum Objekt vorhandeneBindungen diskutiert (das auch denkmalschutzrechtliche Aspekte abdecken kann / und auch vorhandene Baulasten usw.) 
  • mit der Einführung des neuen Elements sind aber keine Risiken verbunden, die Semantik durcheinanderzubringen 

Die Umsetzung kann also bleiben, wie sie jetzt ist.

Status erledigt

QS durch XLeitstelle am 24.11.2022

Die Umsetzung weicht in einemm Punkt von der Dokumentation ab: Das Element begruendung ist als Text definiert statt als TextFormatiert.

Vorzuziehen wäre allerdings der formatierbare Text.

der Datentyp des Kindelementes 'begruendung' vom Element 'baudenkmalBetroffen' wurde auf 'TextFormatiert' gesetzt.

QS durch Xleitstelle am 30.11.2022

ist o.k. -> Status Geprüft