2019-18 Nachtragsbaugenehmigung
- 2.2
- 2.1 - E
- Redaktion
- Spezifikation
Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen –
Hier ist keine eigene Rechtsgrundlage auffindbar, aber bspw. die Tarifstelle 2.5.2.3 aus der Gebührenordnung NRW s.u.
Tarifstelle 2.5.2.3
Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen
a) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zum gesamten Bauvorhaben
Gebühr: bis zur Höhe der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2 oder 2.4.3
b) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmen lässt
Gebühr: Euro 50 bis 250
Kommentare
XBau-EG am: 2020-06-09
Der Prozess im Sinne des Antragstellers wird in der Praxis regelmäßig benötigt, soll deshalb in Iteration 3 umgesetzt werden.
- Terminologie:
- "Beantragung eines Nachtrags zu einer bereits erteilten Baugenehmigung" (neutrale Bezeichnung)
- Änderungsantrag (informelle Bezeichnung, in Bayern üblich)
- es handelt sich anscheinend um ein eher informelles Thema, insofern sollte in der XBau-Spezifikation die neutrale Bezeichnung verwendet werden
- es soll in der Spezifikation ein Hinweis gegeben werden (Disclaimer), dass der Sachverhalt der Genehmigung eines Nachtrags in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist
Lösung:
- Es ist für das Thema kein neues Kapitel aufzunehmen in die XBau-Spezifikation, sondern das Kapitel zum Baugenehmigungsverfahren zu ergänzen.
- Die Antragsnachricht (0200) benötigt die Möglichkeit, auf eine erteilte Baugenehmigung ("Hauptbaugenehmigung") Bezug zu nehmen.
- Wenn das Element ausgefüllt ist, wird der vorliegende Antrag (Antragsnachricht 0200) zu einer
Beantragung eines Nachtrags zu einer bereits erteilten Baugenehmigung - Kontext:
- Nicht: Einreichung einer modifizierten Planung vor Bescheiderteilung der "Hauptbaugenehmigung". Das wird bereits (unter der Bezeichnung) behandelt (spezielle Verwendung von Nachricht 0202).
- Sondern: Eine Baugenehmigung wurde erteilt ("Hauptbaugenehmigung"), aber der Bau wurde noch nicht fertiggestellt. Und jetzt möchte der Bauherr einen Nachtrag (ggf. mit Änderungen ggü. der Hauptbaugenehmigung) genehmigen lassen.
- In der Bescheidnachricht zum Antrag muss der Bezug (s.o.) ebenfalls sichtbar werden.
YR am: 2020-08-28
Nachricht 0200 wurde um ein Element nachtragsbaugenehmigung erweitert (vgl. Abschnitt III.1.4.1 Beantragung einer Baugenehmigung).
- Es bietet die Möglichkeit, auf die Hauptbaugenehmigung zu referenzieren. Dadurch wird die Nachrichteninstanz zum Antrag auf Nachtragsbaugenehmigung (oder Änderungsantrag).
- siehe die Textdoku zum Element und zum dort verwendeten neuen Typ BezugNachtrag.
Zur Prozessbeschreibung wurde ein entsprechender Abschnitt hinzugefügt (siehe unter III.1.3.1 Das Antragsverfahren Baugenehmigung der Abschnitt "Ergänzung: Nachtragsbaugenehmigung")
Die Versionshistorie wurde angepasst.
Status erledigt
XBau-EG am: 2019-09-10
Erkenntnisse nach erster Diskussion:
- Auf diesen Prozess passt die Struktur des Baugenehmigungsverfahrens (Abschnitt III.1.3.1 Das Antragsverfahren Baugenehmigung).
Ansatz der Prozessgestaltung:
- Es liegt eine Baugenehmigung vor
- Der Antragsteller beantragt die Genehmigung für eine abweichende Realisierung
- Dafür wird ein neuer Antrag mit neuer Vorgangsnummer gestartet.
- Es werden die Schritte des Baugenehmigungsverfahrens durchlaufen.
Planung der Bearbeitung des CRs:
Status in Arbeit