HE: Bezug zur Bauberatung im Bauantrag

XBAU-225
  • 2.3.1
Geprüft
Mo., 19.09.2022 - 11:37
Fertig
Do., 03.02.2022 - 09:25
priority-icon Medium
  • Spezifikation

In der Nachricht baugenehmigung.antrag.0200 gibt es im Element Prozessmerkmale bereits die Möglichkeit Bezug zum Vorbescheid oder eine vorangegangenen Hauptgenehmigung zu nehmen. Es fehlt jedoch noch eine Bezugsmöglichkeit zu einer vorangegangenen Bauberatung. Auch hierfür können Aktenzeichen vergeben werden, welche dann sinnvollerweise bei einem auf einer Bauberatung basierenden Bauantrag anzugeben wären. Dadurch würde der Bauaufsichtsbehörde ermöglicht werden, den eingehenden Bauantrag direkt einer bereits bestehenden Akte aus der Bauberatung zuordnen zu können.

 

Kommentare

EG22-01 28.03.2022

Bemerkungen:  

  • Anliegen ist nachvollziehbar, auf die in der Vergangenheit durchgeführte Bauberatung (egal ob über XBau oder nicht) soll im Antrag verwiesen werden können; nur als Historie, nicht weil die Beratung Verbindlichkeit ausdrückt 
  • ggf. gibt es einen Zusammenhang zur Art der Umsetzung von CR-163; zu prüfen, ob Relevanz hierfür
  • nur die eigene Bauberatung (die durch die BAB für mich geleistet wurde) soll referenziert werden (nicht eine Beratung zum selben Grundstück, die durch die BAB für Dritte geleistet worden ist) 

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert / aber Grenzbereiche und Zusammenhänge müssen abgegrenzt werden
  • Aufwand für EG: mittel bis niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig

Der CR wurde gemäß Beschreibung umgesetzt.

QS durch XLeitstelle am 02.09.2022

Umsetzung gemäß Beschreibung ist o.k.

Status -> geprüft