BY Förmliche Verlängerungsanträge

XBAU-217
  • 2.4
Geprüft
Fr., 19.01.2024 - 16:11
Fertig
Fr., 17.12.2021 - 16:54
priority-icon Medium
  • Spezifikation

Anforderung aus BY:

Förmliche Verlängerungsanträge für erteilte Baugenehmigungen bzw. Vorbescheide usw.

  • es handelt sich um gewünschtes neues fachliches Instrument
  • sollte als XBau-Nachricht abgebildet werden (die dann im Rahmen von BGV, TGV, VGV usw. eingesetzt werden kann)
  • Die Möglichkeit, dies per Nachricht 1141 umzusetzen, wird nicht vorgesehen.

Kommentare

EG22-01 28.03.2022

Bemerkungen:  

  • es geht um die Verlängerung einer erteilten (und angetasteten) Baugenehmigung
  • beträgt normalerweise 3 oder 4 Jahre
  • wenn bis dahin nicht mit der Ausführung begonnen wurde, erlöscht die BG
  • benötigt eigene Antragsnachricht / eigene Bescheidnachricht / 
  • keine Nachforderung von Unterlagen usw. benötigt im Prozess / hierzu wurden aber in der Diskussion auch abweichende Einschätzungen eingebracht
  • Prozessstruktur ist zu prüfen
  • Verweigerungsgründe könnten sein: BG ist nicht mehr unangetastet, (die planungsrechtlichen) Voraussetzungen einer BG liegen nicht (mehr) vor, ... 

Bewertung: neue Funktionalität 

  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel 

EG22-02 23.06.2022 / Arbeitsgruppe 1

Klärumg einiger Prämissen und Definitionen:

  • Erlöschen einer BG: Die Umsetzung des Bauvorhabens (Bauausführung) muss innerhalb von 3 bis 4 Jahren nach Erteilung der BG beginnen, sonst erlischt die BG. Eine BG kann auch erlöschen, wenn die Bauausführung für x Jahre unterbrochen wurde.
  • verlängert wird z.B. in BY für 2 Jahre, in einigen Ländern kann auch mehrfach verlängert werden
  • unangetastet: ich habe noch nicht mit dem Bau begonnen, also die BG bisher nicht verwendet 
  • zum Prozess der Bearbeitung des Antrages auf Verlängerung: es müssen Unterlagen durch die BAB nachgefordert werden können (unter bestimmten Umständen ist das notwendig)

Daten in der Antragsnachricht: 

  • Bezug auf die erteilte Baugenehmigung
  • Antragsteller

Daten in der Ergebnisnachricht

  • Bescheid mit Begründung (i.d.R. keine Nebenbestimmungen hier nötig) - Datentyp Bescheid ist passend

Prozesstruktur

  • Prozess gemäß Antragsprozess BG scheint passend zu sein, alle Nachrichtentypen werden auch für diesen Antragsprozess benötigt. 

Kann so in die Umsetzung gehen.

EG23-02 19.06.2023 **

Der Stand der Umsetzungsplanung wurde bestätigt. 

Unterstützender Kommentar Stadt Essen

Es fehlen in der XBau-Spezifikationen Nachrichten zum Thema Geltungsdauer der Genehmigung - im Sinne von §73 (2) MBO 

§ 73 MBO Geltungsdauer der Genehmigung

  • (1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
  • (2) Die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 kann auf in Textform gestellten Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Nachricht 1 = Antrag auf Verlängerung durch die Antragstellenden.

  • Bedingung: der Baubeginn wurde noch nicht angezeigt, bzw. mit den Bautätigkeiten wurde tatsächlich noch nicht begonnen. Wurde mit den Bauarbeiten begonnen, ist §72 (8) MBO in Verbindung mit §73 (1) zu berücksichtigen (Unterbrechung).

Nachricht 2 = Positiver oder negativer Bescheid zur beantragten Verlängerung.

  • Mit dem Bescheid sollte auch die gesetzte Frist transportiert werden.

Es wurde am Rande des EG abgesprochen, dass dieser CR mit Release 2.4 umgesetzt werden soll. 

Verlängerungsanträge sind zumindest in Bayern und Baden-Württemberg sehr häufig, insofern sich die aktuelle Rechtslage nicht ändert. Gebühren fallen an.

Der CR wurde umgesetzt (20.07.2023)

  • Es wurde ein neues Kapitel zum Verfahren Verlängerung (vgl. Kapitel III.7) angelegt.
  • Die Grundstruktur aus der Antragstellung der Baugenehmigung wurde übernommen.
  • In der Nachricht III.7.4.1 Beantragung einer Verlängerung einer Baugenehmigung wurden  nur die Datentypen referenzAntragsservice, antragsteller und bezug verwendet.
  • In der Nachricht III.7.4.6 Bescheid wurden noch das Element frist ergänzt.
  • Im Prozess (Abbildung III.7.1.) wurde der Anfang etwas verkürzt: Bauvorlagen erstellen entfällt. Bei Antrag übermitteln entfällt das übermitteln der Unterlagen

Nächster Schritt: QS 

QS durch XLeitstelle am 04.09.2023

In der Beschreibung der Nachricht 0261 ist von „angelegten Bauunterlagen“ die Rede. Worauf bezieht sich das? Die Nachricht 0260 sieht keine Anlagen vor.

QS Ergebnisse durch BY:

Zunächst vielen Dank für die Umsetzung der 0260er-Nachrichten zum förmlichen Verlängerungsantrag. Zu diesen Nachrichten haben wir eine Reihe von Befunden, die ich als Anlage übermittle. Diese beruhen in erster Linie auf zwei Aspekten:

    • Verlängerungsanträge können auch für Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gestellt werden, wie wir auch in der ursprünglichen Anforderung des CRs angegeben haben und die Stadt Essen im EG XBau 23/2 vorgebracht hat. Daher sind die Benennungen und Dokumentationen entsprechend anzupassen.
    • Im Rahmen eines Verlängerungsantrags sind keine Umplanungen möglich. Erfolgt eine solche, muss ein neuer Bauantrag/Antrag auf Teilbaugenehmigung/Vorbescheidsantrag gestellt werden.

Befunde im Detail siehe Anlage.

CR-217 Befunde 0260 ff..docx

Status Korrektur

In der Worddatei CR-217 Befunde 0260 ff..docx aufgeführte Korrekturen wurden eingearbeitet.

QS durch XL am 19.01.2024

kein Befund -> Status Geprüft