BW: Stellungnahme der Gemeinde an die untere BAB

XBAU-211
  • 2.4
Geprüft
Do., 09.11.2023 - 17:23
Fertig
Mi., 03.11.2021 - 14:15
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  • Redaktion
  • Spezifikation

Die untere Baurechtsbehörde erhält in Baden-Württemberg die Nachricht 0200 und 0303 von der Gemeinde.

In Baden-Württemberg geht der Bauantrag (0200) bei der Gemeinde ein. Diese gibt darauf eine Stellungnahme zum Bauantrag ab (0303) und übergibt dann beide Nachrichten (0200 + 0303) an die untere Baurechtsbehörde.

Kommentare

EG21-04 08.11.2021

Bemerkungen:  

  • CR bezieht sich auf den ersten Blick nur auf den Dokutext zur Nachricht 0303. Hintergrund: Gemeinde soll per 0303 Stellung nehmen an die BAB, ohne dass sie per Nachricht 0300 dazu aufgefordert worden ist.
  • Das ist XBau-technisch unkonventionell bzw. abweichend von der Definition des XBau-Prozesses Beteiligungsverfahren (verletzt ggf. tendenziell die Prozessintegrität) 
  • zu prüfen ist, ob diese Form der Stellungnahme (unaufgefordert durch die Gemeinde) nicht besser in anderer Form umgesetzt werden sollte (anstatt hier eine Nachricht 0303 nicht-prozesskonform einzusetzen), z.B. durch Ergänzung im Baugenehmigungsverfahren (aktuell nicht in Abweichungsverfahren usw.) ("Kommentierung durch die Gemeinde")
  • zu prüfen ist, ob dafür die Elemente der Nachricht 0303 passen, aus Sicht BW decken diese die Anforderungen ab
  • BW hat Interesse, in Nov/Dez zu erfahren, welche Nummer die neue Nachricht haben wird

Bewertung:

  • neue Funktionalität 
  • Meinungsbild EG: Risiken sind erkennbar, alternative Umsetzung wurde vorgeschlagen und oben notiert
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel

Muss in der Umsetzung geprüft werden. Die richtige Umsetzungsalternative ist zu beschreiben.

Stellungnahme von Komm.ONE   09.11.2021

siehe angehängte Nachricht zum vorliegenden CR.pdf

betrifft auch den oben referenzierten CR XBau-192

 

EG22-01 29.03.2022 / Arbeitsgruppe 1

Diskussion

  • oft geht in einer Plattform-Architektur der Antrag an die Gemeinde, sogar ohne dass diese eine Nachricht 0200 erhält (weil sie i.d.R. als User auf derselben Plattform arbeitet, die den Antrag entgegengenommen hat)
  • in jedem Fall soll dann aber die zuständige BAB durch eine Nachricht 0200 von Plattform über den Antrag informiert werden
  • gemäß Lösungsvorschlag im CR (siehe oben) soll es dann möglich sein, die Nachricht 0303 initiativ zu senden (von der Gemeinde an die BAB, was in der SW-Architektur oft heißt: von der Plattform an das Fachverfahren der BAB), d.h. ohne dass voher die BAB die Gemeinde per Nachricht 0300 zur Stellungnahme aufgefordert hat

Einarbeitung in XBau:

  • für Nachricht 0303 ist zu erlauben, dass sie initiativ verwendet werden kann (der Bezug zu einem Vorgang "Prüfung Antrag BG" kann bzw. muss in der Nachricht dennoch hergestellt werden)
  • für diese initiative Verwendung ist in XBau eine entsprechende Beschreibung in die Dokumentation zur Nachricht 0303 aufzunehmen (Anpassung im Kapitel III.9.5.4 Stellungnahme)
  • unberührt davon kann natürlich eine Beteiligung dieser Gemeinde durch die BAB per Nachricht 0300 später durchgeführt werden, das geschieht durch dei gewöhnliche Kombination von Nachrichten 0300 und 0303

Umsetzung durch folgende Handhabung der Nachricht 0303 (als initiativ gesendete Nachricht):

  • durch Bezugnahme im Element bezug/referenz (aus 0303) auf die Antrags-UUID (aus Nachricht 0200)
  • Element vorgang in Nachricht 0303 kann ggf. nicht befüllt werden, weil die Vorgangsnummer der BAB der Gemeinde (bzw. dem Portal) ggf. nicht bekannt ist  
  • Element bezug/nachricht entfällt hier als Referenz auf eine Nachricht 0300, weil keine Nachricht 0300 geschickt worden ist / es soll nicht gefüllt werden durch Referenzierung der ggf. parallel gesendeten 0200er-Nachricht 

Im Kontext der Änderung des Bauantrags per Nachricht 0202 an die BAB ist dieser Mechanismus nicht nötig. Eine zusätzliche Stellungnahme durch die Gemeinde findet dann auf der Basis des gewöhnlichen 0300/0303-Dialogs statt.  

 CR kann in die Umsetzung gehen.

In der Beschreibung der Nachricht 0303 (III.10.5.4) wurde die Verfahrensvariante dokumentiert, bei der die Stellungnahme der Gemeinde nicht nach Aufforderung durch die Bauaufsichtsbehörde, sondern initiativ erfolgt. In der Beschreibung ihres Unterelements bezug wurde dargelegt, wie es in diesem Fall zu befüllen ist. 

QS durch XL am 09.11.2023

Kein Befund -> o.k.