NW: XBau durch Freitextfelder flexibler gestalten
- 2.3
- Spezifikation
Der anhaltende angespannte Wohnungsmarkt sowie die steigenden Baukosten haben dazu geführt, dass auch baurechtlichen Vorschriften häufiger geändert werden. Das Baugesetzbuch als auch diverse Landesbauordnungen wurden in den letzten zwei Jahren angepasst. In Nordrhein-Westfalen hat es in den letzten sechs Jahren drei Novellierungen der Landesbauordnung gegeben, bei der auch stets die Verfahrensvorschriften betroffen waren. Die letzte Änderung der Landesbauordnung NRW 2018 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und hat Änderungen bei der Antragstellung sowie ein neues Anzeigeverfahren mit sich gebracht.
Die Release-Intervalle von XBau können nicht mit den Änderungsintervallen von 16 Landesbauordnungen und den bundesrechtlichen Regelungen mithalten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass im laufenden Betrieb auch immer die Umstellungsdauer der einzelnen Fachanwendungen im Einsatz bei den Bauaufsichtsbehörden berücksichtigt werden muss. Letztlich können Antragsassistenten erst dann auf ein neues Release umgestellt werden, wenn auch das letzte Fachverfahren seine Systeme entsprechend angepasst hat.
Geltendes Recht muss aber ohne Verzögerung in Antragsassistenten und Fachanwendungen umgesetzt werden können. In diesen Fällen stellt sich der XBau-Standard derzeit leider als Hindernis bzw. Flaschenhals heraus, wenn Änderungen im Recht dazu führen, dass Anträge auf Baugenehmigung um neue Angaben ergänzt werden müssen und diese nicht in XBau abgebildet werden können. Derzeit behelfen wir uns damit, dass diese Daten mit anderen XBau-Nachrichten mitübertragen werden oder sich nur aus einem zusätzlich erstellen PDF-Dokument ergeben. Das kann jedoch keine dauerhafte Lösung sein.
Es bedarf daher einer größeren Flexibilität des Standards. Es muss ein oder mehrere Freitextfelder für verschiedene Verfahrensbereiche geben, mit denen temporär Inhalte übermittelt werden können, die noch nicht von XBau erfasst wurden.
Als Beispiel soll hier die aktuelle Änderung der Landesbauordnung NRW dienen. Mit dieser wurde die Möglichkeit für bestimmte Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingeführt, dass der/die Entwurfsverfassende lediglich in Rahmen der Antragstellung eine Erklärung abgeben muss, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht. Weitere Bescheinigungen oder Konzepte zum Brandschutz müssen dann nicht vorgelegt werden.
Die Erfassung einer solchen Erklärung ist nach XBau 2.2. (oder 2.3 im Entwurf) nicht möglich. Damit diese Erklärung im XBau-Datensatz erfasst wird, werden wir diese behelfsweise im Freitextfeld „Bezeichnung des Vorhabens“ übergeben.
Dabei dürfte für alle XBau-Anwender klar sein, dass diese Felder sehr restriktiv zu handhaben sind und nur übergangsweise genutzt werden sollten, bis die Inhalte in einen konkreten XBau-Code überführt werden können. Da Antragsassistenten nur behördenseitig verantwortet werden, besteht auch keine Gefahr, dass die Zielsetzung von XBau durch ein solches Freitextfeld zur Aushöhlung des Standards führt.
Kommentare
Im Typ "Bauvorhaben" wurde ein optionales (0..n) Element "weitereAngaben" mit dem Typ datatypeC aufgenommen.
EG21-03 07.09.2021
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