STATISTIK: Änderungen bei Baufertigstellung
XBAU-188
- 2.3-E3
Geprüft
Do., 18.08.2022 - 08:37
Fertig
Mi., 25.08.2021 - 12:21
Nachricht informationsempfaenger.statistikBaufertigstellung.0410
Erweiterte Funktion
Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung werden alle Angaben zum Baugenehmigungsbogen gemacht. Es kann sein, dass ein Bauherr gegenüber den im Genehmigungsbogen gemachten Angaben, Änderungen vornimmt (z. B. anstelle der angegebenen Ölheizung dann eine Gasheizung einbaut). Diese Änderungen werden bei der Baufertigstellung gemeldet. Es muss sichergestellt sein, dass alle Änderungen, die zwischen Baugenehmigung und Baufertigstellung eingetreten sind, auch erfasst werden.
Diese Änderungen müssen generell als Muss-Merkmale deklariert werden!
Diese Änderungen müssen generell als Muss-Merkmale deklariert werden!
- Spezifikation
Um nachvollziehen zu können, bei welchem Gebäude / welcher Baumaßnahme an einem Gebäude Änderungen zwischen Baugenehmigung und Baufertigstellung vorgenommen wurden, ist diese Erfassung zu vorzunehmen. Allein diese Erfassung gewährleistet die korrekte Erfassung aller gebäudespezifischen / statistischen Merkmale zum Zeitpunkt der Baufertigstellung.
Kommentare
Der CR wurde gemäß Variante B EG21-03 07.09.2021 umgesetzt.
EG21-03 07.09.2021
Bemerkungen:
Bewertung: