Databund: Nachricht 300 - Referenz

XBAU-183
Verworfen
Do., 18.08.2022 - 08:17
 
So., 15.08.2021 - 17:07
priority-icon Medium

In der Nachricht beteiligung.aufforderung.0300 sind folgende Bezüge: 

referenzAntragsteller: UUID, pflichtig:
Das geht die zur Stellungnahme aufgeforderte Behörde m. E. nicht zwingend etwas an und sollte optional sein. Kann aber z. B. zur Korrelation in Fehlerfällen nützlich sein.

vorgang: String, optional:
Das Aktenzeichen der Baubehörde, das passt. Es kann wahrscheinlich kaum sein, dass zur Stellungnahme aufgefordert wird, obwohl noch kein Aktenzeichen vergeben wurde. Könnte also eher ein Pflichtfeld werden.

Kommentare

EG21-03 07.09.2021

Bemerkungen:  

  • der komplexe Prozess des Einholens von Stellungnahmen lässt sich dann erst vernünftig organisieren und jeweils zuordnen (es handelt sich ja um bilaterale Kommunikationen mit ggf. zahlreichen Partnern)
  • neu soll ein Referenz-UUID-Feld verfügbar sein, welches von der BAB für diesen Beteiligungsvorgang verwendet wird
  • Element vorgang sollte erhalten bleiben (für das globale AZ des Baugenehmigungsvorgangs)
  • existierendes Element referenz: ist optional, wird ggf. hier nicht verwendet (nicht von Interesse für die beteiligte Behörde; evtl. hier sogar auszuschließen, es könnte Datenschutzgründe geben) 

Bewertung:

  • neue Funktionalität
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert 
  • Aufwand für EG: mittel bis niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

XLeitstelle am 15.09.2021

In der vorliegenden Version 2.3-E2 gibt es das Element "referenzAntragsteller: UUID, pflichtig" nicht, sondern nur eine optionale referenz. Ändert dies die Anforderungen dieses CR?

EG21-04 09.11.2021

Diskussion

  • Es wurde herausgearbeitet, dass vorhandene XBau-Funktionalität die Anforderung angemessen abdeckt
  • siehe in Nachricht 0303 die Dokumentation zum Element bezug: 
    In diesem Element werden Eintragungen vorgenommen, die den Zusammenhang zum laufenden Vorgang der adressierten Bauaufsichtsbehörde herstellen. Außerdem wird Bezug genommen auf die entsprechende Nachricht 0300 oder 0302, auf die mit der vorliegenden Nachricht geantwortet wird.

Der CR kann verworfen werden