Databund: Beteiligung abbrechen
- 2.3.1
- Spezifikation
Ein durch die Nachricht 0300 initiierter Beteiligungsprozess muss - z.B. wenn ein Bauantrag zurückgezogen wurde - durch die BAB abgebrochen werden können (= die Aufforderung zur Stellungnahme wird zurückgezogen).
Kommentare
Anmerkung der XLeitstelle am 06.09.2022
Die Umsetzung dieses CR wurde bisher hier nicht kommentiert/dokumentiert, Deshalb der Kommentar aus der Versionshistorie:
Der Prozess "das Beteiligungsverfahren" (vgl. Kapitel III.9 auf Seite 267) wurde um eine neue Nachricht 0713 erweitert
QS durch XLeitstelle am 06.09.2022
Die Angabe der Nummer der neuen Nachricht 0713 in der Versionshistorie stimmt nicht; dies ist die Nummer für Baulastauskunft.
Vermutlich handelt es sich um die Nachricht mit der Nummer 0304. Irritierend ist indes die unterschiedliche Begrifflichkeit zwischen CR (Beteiligung abbrechen) und der Umsetzung im Standard (Rücknahme einer Aufforderung zur Beteiligung). Dies sollte u.U. angeglichen werden.
In der Versionshistorie fehlt die Information, dass es auch ein neues Kapitel III.9.3.2 gibt, welches den Prozess der Rücknahme beschreibt.
Seite 273, erster Abschnitt - hier steht:
"Rücknahme der Aufforderung zur Stellungnahme". Sollte es nicht heißen:
"Aufforderung zur Rücknahme der Stellungnahme"?
Hängt davon ab, ob die Stellungnahme schon erstellt wurde oder nicht
Status: Zurück in die Umsetzung
Das Beteiligungsverfahren wurde um die Nachricht beteiligung.ruecknahme.0304 erweitert. Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde verwendet, um eine Aufforderung zur Beteiligung, die sie gegenüber Dritten ausgesprochen hat, zurückzunehmen. Siehe auch die Prozessbeschreibung im Abschnitt III.9.3.2 Rücknahme Aufforderung Beteiligung.
Zur Bezeichnung von CR und neuem Prozess: Es ist nicht so, dass die stellungnehmende Behörde etwas zurücknimmt. Nur die Bauaufsichtsbehörde nimmt etwas zurück (ihre Aufforderung zur Stellungnahme).
EG21-03 07.09.2021
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