Databund: Beteiligung abbrechen

XBAU-182
  • 2.3.1
Geprüft
Di., 25.10.2022 - 16:14
Fertig
So., 15.08.2021 - 17:03
priority-icon Medium
  • Spezifikation

Ein durch die Nachricht 0300 initiierter Beteiligungsprozess muss - z.B. wenn ein Bauantrag zurückgezogen wurde -  durch die BAB abgebrochen werden können (= die Aufforderung zur Stellungnahme wird zurückgezogen).

Kommentare

EG21-03 07.09.2021

Bemerkungen:  

  • Anliegen ist nachvollziehbar, ist eine Lücke in den Prozessdefinitionen
  • macht sich in der Praxis so bemerkbar, dass manuell / organisatorisch die Vorgänge abgebrochen werden müssen
  • es existiert eine Rücknahmenachricht 1130 (Kernmodul), die aber nur für Antragsprozesse (Antragsteller an BAB) vorgesehen ist - mit ihr kann also ein an die BAB gestellter Antrag zurückgezogen werden
  • für die Umsetzung zu prüfen: entweder Nachricht 1130 anpassen, so dass mit generischem Charakter auch auf diesen Kontext anwendbar; oder neue Nachricht für den Zweck definieren 

Bewertung:

  • neue Funktionalität 
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

Anmerkung der XLeitstelle am 06.09.2022

Die Umsetzung dieses CR wurde bisher hier nicht kommentiert/dokumentiert, Deshalb der Kommentar aus der Versionshistorie: 

Der Prozess "das Beteiligungsverfahren" (vgl. Kapitel III.9 auf Seite 267) wurde um eine neue Nachricht 0713 erweitert

 

QS durch XLeitstelle am 06.09.2022

Die Angabe der Nummer der neuen Nachricht 0713 in der Versionshistorie stimmt nicht; dies ist die Nummer für Baulastauskunft.

Vermutlich handelt es sich um die Nachricht mit der Nummer 0304. Irritierend ist indes die unterschiedliche Begrifflichkeit zwischen CR (Beteiligung abbrechen) und der Umsetzung im Standard (Rücknahme einer Aufforderung zur Beteiligung). Dies sollte u.U. angeglichen werden.

In der Versionshistorie fehlt die Information, dass es auch ein neues Kapitel III.9.3.2 gibt, welches den Prozess der Rücknahme beschreibt.

Seite 273, erster Abschnitt - hier steht:
"Rücknahme der Aufforderung zur Stellungnahme". Sollte es nicht heißen:
"Aufforderung zur Rücknahme der Stellungnahme"?
Hängt davon ab, ob die Stellungnahme schon erstellt wurde oder nicht

 

Status: Zurück in die Umsetzung

Das Beteiligungsverfahren wurde um die Nachricht beteiligung.ruecknahme.0304 erweitert. Sie wird durch die Bauaufsichtsbehörde verwendet, um eine Aufforderung zur Beteiligung, die sie gegenüber Dritten ausgesprochen hat, zurückzunehmen. Siehe auch die Prozessbeschreibung im Abschnitt III.9.3.2 Rücknahme Aufforderung Beteiligung.

Zur Bezeichnung von CR und neuem Prozess: Es ist nicht so, dass die stellungnehmende Behörde etwas zurücknimmt. Nur die Bauaufsichtsbehörde nimmt etwas zurück (ihre Aufforderung zur Stellungnahme).

QS durch XLeitstelle am 15.09.2022

Umsetzung gemäß dem Obigen Kommentar.

Kein weiterer Befund, daher Status -> geprüft

QS durch cit

Die Umsetzung erfüllt die Intention der Antragstellenden.