Databund: Antragsteller bei Nachricht 200
- K1.1 final
Die Angabe eines Antragstellers ist in Nachricht 200 verpflichtend, durch die Modellierung
des Akteurs kann diese Struktur aber völlig leer sein:
{{
<xs:complexType name="Akteur">
<xs:annotation>
<xs:documentation>}}
{{Durch den Typ Akteur wird eine Differenzierung zwischen
natürlichen Einzelpersonen, Personengruppen und juristischen Personen definiert.
Im Namen einer Firma handelt eine natürliche Person als Vertreter. Bei mehreren Personen (z.B. Eigentümergemeinschaften) wird jede Person (juristisch oder nätürlich) als Akteur definiert. Eine Person dieser Gruppe kann als Vertreter definiert werden.}}
{{</xs:documentation>
</xs:annotation>
<xs:sequence>
<xs:element name="natuerlichePerson"
minOccurs="0"
type="xbau:AmBauBeteiligtePerson"/>
<xs:element name="organisation" minOccurs="0" type="xbau:Organisation"/>
</xs:sequence>
</xs:complexType>}}
Kommentare
Das Element Antragsteller ist vom Datentyp xbauk:Akteur. Dieser enthält nun den Stereotyp xsdChoice. Dies bedeutet, dass bei Nutzung dieses Datentyps Angaben zur natürlichen Person oder Organisation hinterlegt werden müssen. Somit ist es nicht mehr möglich, Leer-Informationen zu übermitteln.
Status: Erledigt
Geprüft und für gut befunden.
Wo dieser Typ angewendet wird, sind jetzt bestimmte mandatorische Kindelemente alternativ zu instanziieren
- entweder der Zweig Akteur/natuerlichePerson/name/familienname usw.
- oder der Zweig Akteur/organisation/name
Insofern ist der CR gemäß Beschluss EG21-03 umgesetzt.
EG21-03 06.09.2021
Bemerkungen:
Bewertung: