MV Bauantrag - CL Abweichung Art
- 2.4
- Codelisten
- Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB
- Abweichungen nach § 67 Abs. 1 MBO
Die beiden anderen Tatbestände gemäß Codelistenvorgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde Nordwestmecklenburg fehlen.
Zu klären wäre jedoch, ob die Regelungen des § 67 (2) Satz 2 tatsächlich einen eigenen Codelisten-Eintrag rechtfertigen oder nicht stattdessen die zugrundeliegende Abweichungsart gewählt werden sollte. Zu klären wäre weiterhin, ob die anderen Ausnahmen und Befreiungen nach § 67 (2) Satz 1 MBO bzw. LBauO M-V noch als separate Codelisten-Elemente ergänzt werden müssten. Aktuell liegt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eine Vorlage zur Entscheidung im Bundesrat, die zu § 31 BauGB einen Abs. 3 hinzufügt. Ggf. müsste dieser ebenfalls ergänzt werden.
Kommentare
EG22-01 29.04.2022
- grundsätzlich ist zu prüfen, inwiefern die beiden Ergänzungen hier in XBau einzubeziehen sind (da möglicherweise nur relevant auf Länderebene); andererseits wäre eine weiterhin einheitliche Codeliste wünschenswert
- ob die beiden neuen Einträge bereits durch die drei vorhandenen Einträge der Codeliste abgedeckt sind, ist juristisch zu prüfen
- Durch wen? Oberste Bauaufsicht MV?
Ergebnis:
- Es besteht Prüfungsbedarf. Der CR wird zurückgestellt.
XLeitstelle am 12.04.2022
Laut BSW ist die Ergänzung der Codeliste um die genannten Punkte o.k. ->
"Die Ergänzung der Codeliste um Ausnahmen und Befreiungen nach BauGB ist sinnvoll. Das gilt dann auch für den neuen Absatz 3 in §31 BauGB (auch wenn er noch nicht in der MBO abgebildet ist). Achtung – die Regelung ist zunächst befristet"
Damit würde die Codeliste folgendermaßen lauten:
- Befreiungen nach § 31 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB
- Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB
- Abweichungen nach § 67 Abs. 1 MBO
- Abweichung nach § 67 Absatz 2 Satz 2 MBO
- Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB
Anmerkung 04.08.2023
Dieser CR ist abhängig vom CR XBAU-276 Geprüft . Hier ist zu klären, wie CR XBAU-276 Geprüft umgesetzt wird und ob, die Codeliste überhaupt wg. der Veränderungssperre ergänzt werden kann. D.h. der letzte Code "Ausnahme von Veränderungssperren" kann noch nicht umgesetzt werden.
Generell ist zu klären, ob die Spalten Beschreibung und Dokumentation nicht zusammengefasst werden können. Bzw. ob die Spalte Beschreibung entfallen kann.
CR XBAU-164: MV Bauantrag - CL Abweichung Art wurde umgesetzt.
Die Codeliste Abweichung Art wurde erweitert um Code 4 mit dem Wert Beschreibung "Abweichung
(§ 67 Abs. 2 S. 2 MBO)" und Wert Dokumentation "Abweichungen nach § 67 Abs. 2 Satz 2 MBO"
sowie Code 5 mit Wert Beschreibung "Ausnahme (Veränderungssperre)" und Wert Dokumentation
"Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB". Bei Code 1 wurde der Wert Dokumentation geändert von "Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB" zu "Befreiungen nach § 31 Abs. 2 und
Abs. 3 BauGB". Bei Code 2 wurde der Wert Beschreibung präzisiert zu "Ausnahme (Bebauungsplan)", bei Code 3 zu "Abweichung (§ 67 Abs. 1 MBO)".
Es ist noch zu prüfen, ob die Spalte "Beschreibung" zugunsten der Spalte "Dokumentation" entfallen kann.
Bin kein Jurist, deshalb als Anmerkung mit Fragezeichen.
Die Gliederung des § 31 Bau-GB sieht so aus:
(1)
(2)
1.
2.
3.
(1) und (2) sind m.E. Absätze; einen Absatz (3), der im Dokutext genannt wird, gibt es nicht. Wie man die Sätze 1. 2. 3. Bezeichnet, weiß ich nicht. Vielleicht „Satz“ oder man schreibt „Absatz (2.1)“ „Absatz (2.2)“ ?
Nebenbei-Frage: Wenn dieser CR 164 vom CR 276 abhängt, wie kann er dann erledigt sein, während CR 276 noch in der Umsetzung ist?
§ 31 BauGB hat einen Absatz 3, der sich auf Befreiungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bezieht (§ 31 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).
Die CRs XBAU-164 Geprüft und XBAU-276 Geprüft hängen zwar thematisch miteinander zusammen, aber es besteht keine Abhängigkeit in Form eines Blockers. Die entsprechende Verknüpfung zwischen den CRs wurde entfernt.
EG21-02a 23.06.2021
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