Werbeanlagen - Nachweis Berechnung der Werbefläche

XBAU-133
Geprüft
Do., 11.08.2022 - 14:59
Fertig
Di., 02.03.2021 - 15:23
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"Besondere Anforderungen und die äußere Gestaltung von Werbeanlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern"
Hierzu können gemäß § 86 Abs. 1 MBO Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen.

Viele Städte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insbesondere Innenstadt- und Altstadtbereiche sind davon betroffen. Häufig sind in diesen Satzungen Vorgaben zur Größe und zu den Abmessungen von Werbeanlagen.

Bauvorlage: In der Praxis werden den Bauaufsichtsbehörden dann Berechnungen zur Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften vorgelegt. In NRW fokussiert sich der Inhalt einer solchen zusätzlichen Bauvorlag meist auf Berechnungen der Werbeflächen.

In der Praxis werden Berechnungen im Rahmen von Anträgen für Werbeanlagen nur dann gefordert, wenn es um den Nachweis der Einhaltung von Flächen geht (z. B. maximale Größe der Werbeanlage = prozentualer Anteil an Fassadenfläche/ Schaufensterfläche o. ä.).

Zwar können Gemeindesatzungen darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Anforderungen enthalten, jedoch können diese in der Regel aus den übrigen Bauvorlagen entnommen werden (z. B. Maße der Werbeanlage, Farben, Materialien, Durchgangshöhe, etc.). Daher wird in der Praxis für diese Anforderungen keine separate Anlage gefordert.

Kommentare

EG21-01 16.03.2021

Es sind keine Bedenken zu erkennen.

Antragsteller hat Präferenz für Vorschlag 2.

Die Codeliste sollte entsprechend erweitert werden. 

XLeitstelle am 25.08.2021

Neuen Eintrag eingefügt unter der Nummer 3204:

"Werbeanlagen - Nachweis der Einhaltung örtlicher Bauvorschriften (Gemeindesatzung)"

Wurde die Codeliste im erweiterten Zustand im XRepository veröffentlicht? Unter welcher Versionsnummer bzw. URL?

Die Codeliste wurde am 30.12.2021 im XRepository als Entwurf in der Version 4.0 veröffentlicht.

URL ist: urn:xoev-de:xbau:codeliste:vorlagenantragstellung_4.0