2021-11 Auskunft Kammernverzeichnis Fachrichtung

XBAU-128
  • 2.3
Geprüft
Fr., 16.09.2022 - 09:37
Fertig
Mo., 15.02.2021 - 16:09
priority-icon High
  • Codelisten

In der Nachricht kammernverzeichnis.auskunft.0931 werden im Element /auskunftKammernverzeichnis/fachrichtung Inhalte aus den Mitgliederlisten der Architekten- und Ingenieurkammern übertragen.

Deshalb kann und darf dieser Inhalt im Feld "Fachrichtung" nicht durch eine Codeliste eingeschränkt werden.

z.I.: Außerdem wird diese Codeliste im Datentyp Entwurfsverfasser angewendet.

Kommentare

Selbes Thema, von Hr. Emmert selbst formuliert.

EG21-01 15.03.2021

Bewertung:

  • notwendige Änderung: ja
  • Dringlichkeit: zeitkritisch 
  • Aufwand für EG: niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig

Ergebnisse:  

Kommentar Hr. Emmert am 26.02.2021

Dieses Feld sollte ein Textfeld sein, das am besten kommagetrennte Werte mit Textfeldern zulässt.

Es handelt sich um einen Sachverhalt, der mangels Zuständigkeit nicht einmal dann von den Kammern beurteilt werden dürfte, wenn es technisch möglich wäre; die Bewertung bauvorlageberechtigt obliegt ausschließlich den Baubehörden unter Ausschluss der Kammern.

Es wird angesichts der Vielzahl der länderspezifischen Regeln, der Zuständigkeit der Baubehörden und der Relevanz von Gerichtsurteilen und Literatur zur Auslegung der verschiedenen Landesbauordnungen niemals möglich sein, dies vollständig auf Seiten der Kammerdatenbank zu automatisieren. 

Alleine nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg gibt es folgende Möglichkeiten einer vollen oder eingeschränkten Bauvorlageberechtigung:

Architekt
Landschaftsarchitekt
Stadtplaner/Städtebau
Ingenieur
Behördenmitarbeiter mit Hochschulabschluss Bauingenieur
Inhaber EU-Bescheinigung (bis zu 6*27*16=2592 Varianten)
 
Innenarchitekt
Bautechniker
Maurermeister
Zimmermeister
Stahlbetonbaumeister
Betonbaumeister
Hochschulabsolvent Architektur
Hochschulabsolvent Hochbau 
Hochschulabsolvent Innenarchitektur
Hochschulabsolvent Bauingenieurwesen
Architekt im Praktikum
Stadtplaner/Städtebau im Praktikum
Landschaftsarchitekt im Praktikum
Eingeschränkte EU-Berechtigungen (bis zu 14*27*16=6048 Varianten)

 

Bei einem freien Textfeld sind wir in der Lage, zukünftig weitere Berechtigte anzubinden, z.B. Berechtigungen aus anderen EU-Ländern. Dies wird eine Codeliste, selbst wenn diese vom Typ 4 wäre, nie leisten können, da bei 16 Bundesländern und 27 teilweise selbst föderal organisierten EU-Ländern ein Nachverfolgen der Bezeichnungen praktisch nicht möglich ist.

EG21-02 08.06.2021

Ergebnisse der Analyse:

  • bei der BAB wird die Information dem Bauprüfer vorgelegt, sie muss nicht maschinenlesbar weiterverarbeitet werden
  • insofern reicht es aus, wenn das Fachverfahren Text anzeigt (der durch das empfangende Verfahren nicht weiter geparst werden muss)
  • wichtig: die Lösung sollte kompatibel sein mit den Eintragungen im Datentyp Entwurfsverfasser (allerdings kommen die Informationen in diesen Objekten aus unterschiedliche Quellen)

Der CR wurde wiefolgt umgesetzt:

  • in der Nachricht 0931:
    • Element "fachrichtung" wurde zu "berufsbezeichnung" umbenannt; als Datentyp wird nun String.Latin verwendet, nicht mehr Code
    • Element "qualifikation" wurde zu "nachweisBerechtigung" umbenannt
  • im Datentyp Entwurfsverfasser:
    • das Element "sonstigerNachweisBauvorlageberechtigung" wurde zu "nachweisBerechtigung" umbenannt; als Datentyp wird nun Text verwendet, nicht mehr String.Latin

Status: Erledigt.

QS durch XLeitstelle am 10.09.2021

Im Dokutext III.16.2.1 werden als beteiligte Stellen die Bauaufsichtsbehörde und das Kammernverzeichnis genannt. Gemäß der Abb. III.16.1 (und Abb. III.16.2.) können aber verschiedene Instanzen mit dem di.Bastai kommunizieren und nicht nur die BAB.

Dokutext III.16.4.: "zum muster aufgeführt" -> Muster groß schreiben

Anruf von AKDev am 28.10.2021

Herr Emmert hat sich gemeldet mit  der Frage, wieso in besagter Nachricht die Berufsbezeichnung als String.Latin mit 0..n angegeben ist und der Nachweis der Berechtigung als Text mit 0..1 .

Denn im Zweifelsfall gehört zu einer Berufsbezeichnung auch eine Berechtigung, diese Bezeichnung zu führen, also wäre dort vielleicht auch ein 0..n angebracht.

Ist zu klären ggf. mit AK

Rücksprache mit Hr. A./ AK

Herr A. sagt klar, dass es zu mehreren Berufsbezeichnungen auch (ggf.) mehrere Berechtigungsnachweise geben kann. Insofern müsste auch dafür eine Multiplizität von 0..n angegeben werden.

Status geht zurück auf Umsetzung

QS durch XLeitstelle am 10.09.2021

a. Analog zum Prozessdiagramm wird im Dokutext der Leser jetzt als "Anfragender Dienst" bezeichnet.

b. Rechtschreibfehler bei "muster" wurde korrigiert.

Rücksprache mit Hr. A./ AK

Das Element nachweisBerechtigung in der Nachricht 0931 wurde auf 0..n gesetzt

Status: Erledigt.

QS durch XLeitstelle:

Kein Befund : Status = Geprüft