2021-10 Änderung Codeliste Bauvorlagen

XBAU-125
  • 2.3-E1
Geprüft
Do., 11.08.2022 - 14:52
Fertig
Mo., 01.02.2021 - 15:20
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  • Codelisten

Regelung in XBau IST:

Wenn eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung beantragt wird, muss nach XBau mitgeteilt werden, ob es sich um einen Antrag in Bezug auf Bauordnungsrecht oder Planungsrecht handelt. Zudem gibt es dazu passend die Möglichkeit Erläuterungen zu der beantragten Ausnahme, Befreiung oder Abweichung als Bauvorlage hochzuladen.

Derzeit gibt es die Anlagen

  • Erläuterung zu geplanten Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen vom Bauordnungsrecht” (XBau 0800) sowie
  • Erläuterung zu geplanten Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen vom Planungsrecht” (XBau 1903)

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Es wird gebeten, dass in der nächsten Sitzung des Expertengremiums darüber gesprochen wird, ob die Unterscheidung zwischen Bauordnungsrecht und Planungsrecht und die zwei Anlagen wirklich zielführend sind. Aus dem NRW-Modellprojekt heraus, wurde deutlich, dass in der Praxis immer nur eine Begründung für alle Anträge vorgelegt wird. Egal, ob es sich um Bauordnungs- oder Planungsrecht handelt. Oftmals wissen die Antragsteller auch nicht, welcher Rechtsmaterie der Antrag zuzuordnen ist. Der Mehrwert für die Bauaufsichtsbehörden ist ebenfalls nicht ersichtlich.

Es wird vorgeschlagen, entweder die Unterscheidung nach Bauordnung- und Planungsrecht zu unterlassen oder eine dritte Auswahlmöglichkeit vorzusehen, also

Bauordnungsrecht

Bauplanungsrecht

Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Zudem sollten die beiden Anlagen zu einer Anlage zusammengefügt werden. Eine Unterscheidung macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Zudem wird in NRW der Begriff „Begründung“ verwendet und nicht „Erläuterung“. Dies beruht darauf, dass es in der BauO NRW wie auch die MBO heißt: „der Antrag ist zu begründen…“ (§ 67 Abs. 2 BMO)

Kommentare

EG21-01 15.03.2021

Priorisierung:

  • Aufwand für EG: (niedrig)

Ergebnisse:  

  • aus Sicht NRW wäre diese Änderung sehr praxisgerecht
  • Frage: ergibt sich nicht eine Schwierigkeit, weil planungsrechtl die Gemeinde einzubeziehen ist, bauordn.rechtl aber nicht?
  • Ist per QS-Abstimmung in der CR-Bearbeitung noch zu klären.

XLeitstelle am 27.05.2021

Der Eintrag 0800 wurde umbenannt in „Begründung zu geplanten Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen”.
Der Eintrag 1903 wurde entfernt.