2021-08 Herstellungskosten pro Werbeanlage
- 2.3-E2
- Spezifikation
Die Herstellungskosten für Werbeanlagen sind derzeit nur in Ihrer Gesamtheit erfasst. Es ist jedoch wichtig, dass diese Werbeanlagen scharf erfasst werden. Hintergrund ist, dass die Erfassung der Herstellungssumme zur Gebührenberechnung dient und die unterscheidet sich, je nachdem, ob dem Antrag stattgegeben oder ob dieser abgelehnt wird. Es kann aber durchaus sein, dass in einem Antrag, der mehrere Werbeanlagen umfasst, die erste Werbeanlage genehmigt wird, die zweite jedoch nicht. Für die Gebührenberechnung ist es daher notwendig, die Herstellungskosten der einzelnen Werbeanlagen zu kennen, da anhand der Gesamtherstellungskosten keine richtige Gebührenberechnung vorgenommen werden kann.
Kommentare
Der CR wurde gemäß Beschreibung umgesetzt:
Im Typ "Werbeanlagen" wurde ein optionales Elemement "herstellungskosten" vom Typ xs:positiveInteger aufgenommen.
Prüfaufgabe an die QS: Das Element wurde zunächst als optionales Element modelliert. Ist dies korrekt? Oder besteht eine Notwendigkeit, dies als Pflichtelement zu definieren?
Status: Erledigt.
EG21-01 15.03.2021
Priorisierung:
Ergebnisse: