NW: Zuordnung der Bindungen
- 2.3.1
- Raumbezug
- Spezifikation
Thema ist Datentyp Bindungen in folgendem Kontext:
Bauvorhaben/verortung/baugrundstueck/grundstueck/vorhandeneBaulasten/
Unseres Erachtens hat es keinen besonderen Mehrwert, dass die Bindungen im Rahmen der Antragsstellung einem Grundstück zugeordnet werden müssen.
Im Antrag haben die Angaben der Bindungen nur die Funktion, den Sachbearbeiter in der Bauaufsichtsbehörde auf bestehende Bindungen hinzuweisen und durch Nennung des Datums und eines Aktenzeichens die Suche zu erleichtern. Letztlich muss der Sachbearbeiter stets selbst prüfen, wie die Bindungen ausgestaltet sind und ob nicht noch mehr Bindungen bestehen und für welche Flurstücke welche Bindungen gelten.
Zudem dürfte die Zuordnung für Antragssteller auch nicht immer ganz einfach sein, da die Bindungen sich auf ein oder auch auf mehrere Flurstücke beziehen könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Antragsteller irrtümlich falsche Angaben machen, ist nicht gering.
Kommentare
EG21-04 09.11.2021
Diskussion
- sollte die Zuordnung der Bindungen zum Grundstück (Element vorhandeneBaulasten) gelöst werden, stattdessen allgemein im Rahmen des Bauvorhabens (Datentyp xbau:Bauvorhaben) anzusiedeln?
Beschluss:
- es sollen beide Möglichkeiten geschaffen werden: Bindungen auf Ebene des Bauvorhabens und Bindungen zugeordnet zum Grundstück
- neu zu schaffen ist also: Typ Bindungen einfügen unterhalb von Bauvorhaben/Gegenstand
- zur Information: bei den Stellplätzen gibt es die Möglichkeit, anzugeben, auf welchem Grundstück die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen erfüllt wird, dort wird zu dem Grundstück der Eintrag zu Bindungen benötigt, wie seit XBau 2.2 passend umgesetzt --> siehe Element Baubeschreibung/Fahrzeugstellplaetze / aufAnderemGrundstueckMitBaulast
Im Datentyp Bauvorhaben wurde das Element 'gegenstand' um ein Kindelement 'vorhandeneBaulasten' vom Typ Bindungen erweitert. Dadurch gibt es Bindungen auf Ebene des Bauvorhabens und Bindungen zugeordnet zum Grundstück
Die Erkenntnis über die Baulasten, die die Stellplätze betreffen, muss in der Spezifikation dokumentiert werden.
QS durch XLeitstelle am 12.09.2022:
Bei der Umsetzung sollte das Element "gegenstand" um ein Kindelement "vorhandeneBindungen" vom Typ Bindungen erweitert werden. Dann lassen sich durch die Codeliste Bindungen:bindungsbescheidArt" vielfältige Sachverhalte (und auch das Vorhandensien von Baulasten!) darstellen.
Die Idee des Datentyps Bindungen ist nämlich, dass auch über das Vorhandensein von Vorbescheiden, Denmälern, Teilungsgenehmigungen u.v.m. informiert werden kann.
Zurück zum Status Umsetzung
Das Element vorhandeneBaulasten auf der Ebene vom Gegenstand wurde in vorhandeneBindungen umbenannt.
Die Erkenntnis zu den Baulasten bei Stellplätzen wurde in der Beschreibung des Elementes aufAnderemGrundstueckMitBaulast vom Datentyp 'Fahrzeugstellplaetze' dokumentiert: "Das Element enthält die Angaben zu Stellplätzen auf anderem Grundstück mit Baulast. Hier gibt es die Möglichkeit anzugeben, auf welchem Grundstück die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen erfüllt wird."
EG21-01 15.03.2021
Priorisierung:
Ergebnisse: