RLP Formelle Prüfung ok & Anhörungstermin
- Codelisten
- Spezifikation
- Nach der Formellen Prüfung kann das Ergebnis in der Nachricht baugenehmigung.formellePruefung.0201 (und analoge) mitgeteilt werden, wenn die Antragsdaten fehlerhaft oder unvollständig sind. Es fehlt indes die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen.
- In der Nachricht baugenehmigung.anhoerung.0203 (und analoge) fehlt die Möglichkeit, einen Anhörungstermin mitzuteilen.
Kommentare
Aus der Ad-Hoc Arbeitsgrupe Kammerseitige Datenbank am 11.05.2021
Die Positiv-Nachricht sollte auch eine vollständige Liste der eingereichten Bauvorlagen enthalten. Dies Quasi als Eingangsbestätigung, welche Dokumente eingereicht wurden.
Die Liste sollte enthalten:
- die Kategorie aus der CL Vorlagen_zur_Antragstellung
- den Dateinamen
EG22-01 28.03.2022
zu Punkt 1:
- fehlt in Nachricht 0201 und ähnliche / wäre ggf. dort zu ergänzen (oder an einer Stelle, falls die sich aufdrängen sollte)
zu Punkt 2:
- Anhörtermin, von dem hier im CR die Rede ist, ist nicht Gegenstand der Anhörungsnachricht 0203; sollte also anders gelöst werden (in Nachricht 0201? )
EG22-01 29.03.2022
- zu Punkt 1: Wenn möglich, dann Nachricht 0201 erweitern
- zu Punkt 2: Aktuelles Verständnis - In RLP wird im Rahmen der formellen Prüfung eine zusätzliche Anhörung im Falle eines negativen Prüfergebnises durchgeführt. Frage an RLP: Ist dies korrekt?
- Falls ja, dann können die notwendigen Daten zum Anhörungstermin (Termin, Lokation) möglichweise in Nachricht 0201 ergänzt werden. Auch ist zu prüfen, ob hierfür ggf. das Element anschreiben wiederverwendet werden kann
Ergebnis:
- CR verbleibt im Status "in Arbeit"; offene Punkte sind mit RLP zu klären
RLP am 20.04.2022
Antwort, Erläuterung & Vorschlag auf Nachfrage zu den rot markierten Punkten:
Frage an RLP: Ist dies korrekt?
Antwort: Das Verständnis ist nicht korrekt.
Erläuterung:
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) wird die Sinnhaftigkeit eines Anhörtermins bereits im Rahmen der Eingangsprüfung geprüft (§ 65 Abs. 2 Satz 3 LBauO).
Während
- die Anhörung im Sinne der Nachricht 0203 dazu dient, den Bauherrn schriftlich oder in Textform über Ablehnungsgründe zu informieren und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben,
- dient der Anhörtermin dem „geschmeidigeren“ Ablauf des Verfahrens. Der Anhörtermin wird in der Regel gemeinsam mit dem Bauherrn und beteiligten Fachstellen (einzelnen oder allen) geführt, um Fragen zum Bauantrag (sowohl zur formellen Vollständigkeit als auch zu materiellen Themen) möglichst frühzeitig zu klären.
Der Anhörtermin kann auch durchgeführt werden, wenn die Eingangsprüfung weder formelle noch materielle Mängel aufgezeigt hat (also auch im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses), aufgrund von erkennbaren Fragestellungen für die noch zu beteiligenden Fachstellen aber eine gemeinsame Besprechung sinnvoll erscheint.
Vorschlag:
Die Ankündigung eines Anhörungstermins inkl. Terminvorschlag kann in Nachricht 0201 integriert werden. Damit wird die gegenüber der Nachricht 0203 andere Funktion deutlich.
Wird verworfen zu Gunsten der beiden verlinkten CRs
- XBau-279 (Aspekt "Formelle Prüfung ok" aus dem vorliegenden CR) und
- XBau-294 (Aspekt Anhörungstermin aus dem vorliegenden CR)
EG21-01 15.03.2021
Ergebnisse: