Die Eingangsbestätigung und die Zuweisung eines Aktenzeichens sind ein einziger Vorgang.
Die Trennung in zwei Vorgänge ist nicht praxisgerecht.
Kommentare
EG21-01 15.03.2021
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Das Anliegen war im EG zu einem früheren Zeitpunkt schon eingehender bearbeitet worden. Die jetzige Regelung kann auch flexibel gehandhabt werden (z.B. kann die Fachanwendung beide Nachrichten verschicken).
EG21-01 15.03.2021
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