Klärungspunkte RLP
- Infrastruktur & Technik
- Spezifikation
RP am: 09.12.2020
Verschiedene Anmerkungen zur XBau uSpezifikation 2.2 aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
Prüfungen des Bauantrags
Die Trennung zwischen formeller und materieller Prüfung erfolgt in der Praxis selten / nie.
-> 0203/0204 dürfen nicht auf 0201/0202 warten müssen.
ODER Eine xBau-Nachricht für beides?
Kritik an der Trennung zwischen formeller und materieller Prüfung. Meist sei dies ein einziger Vorgang und benötige nur eine Nachricht.
III.5 Das Beteiligungsverfahren (S. 247)
RLP: Abgabe des Antrags bei der Gemeinde (Bauantrag, Abweichung, Bauvoranfrage, Zustimmungsverfahren, Freistellungsverfahren ...)
Abbildung III.7.2. Prozess Bautechnische Nachweise prüfen
Wird hier der direkte Kontakt zwischen PI und Bauherrin/Bauherrn ausgeschlossen? Das dürfte Praxisfremd sein. I.d.R. wird die/der PI diekt mit dem Statiker der/des B in Kontakt sein (Zeitschiene!)
In manchen Ländern wird zur Prüfung der bautechnischen Nachweise der Prüfingenieur direkt vom Bauherrn beauftragt. Und die Kommunikation findet direkt zwischen BH und PI statt. Dies ist in XBau nicht vorgesehen.
Die Bemerkung zu Prozess Bautechnische Nachweise prüfen
wurde in die ELBA-Diskussion (CR XBau-256) übertragen.