Das Vorhaben XPlanung wird von vielen Akteuren getragen, die aus den Bereichen der räumlichen Planung, GIS, IT und Softwareentwicklung stammen. Die Entwicklung und Fortführung des Standards XPlanung erfolgt in einem kooperativen und iterativen Prozess. Die wichtigsten Schritte sind:
1. Fachliche Anforderungsanalyse / Bedarfsanalyse
- Es wird untersucht, welche Anforderungen sich aus den relevanten gesetzlichen Grundlagen (BauGB, BauNVO, PlanzV, ROG, BNatSchG und entsprechende Ländergesetze) ergeben. Dabei werden neben den rechtlichen, auch fachliche und technische Aspekte berücksichtigt.
2. Modellierung / Definition des Datenmodells
- Auf Basis der Bedarfsanalyse werden die Inhalte in ein Datenmodell (UML) überführt, das die Struktur und Inhalte von Planwerken beschreibt. Das Modell wird regelmäßig aktualisiert, um neue Anforderungen zu berücksichtigen.
3. Einbindung von Stakeholdern, Validierung und Konsensbildung
- Die Entwicklung von XPlanung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesbehörden, Planungsbüros und Softwareherstellern. Dadurch wird sichergestellt, dass der Standard praxisnah und breit akzeptiert ist.
- Änderungen werden im Arbeitsgremium AG Modellierung XPlanung abgestimmt und anschließend veröffentlicht. Untergruppen unterstützen die AG Modellierung in spezifischen Fragestellungen.
4. Veröffentlichung
- Der Standard wird auf der Webseite der XLeitstelle und unter der GDI-DE Registry zentral dokumentiert und veröffentlicht.
- Es gibt regelmäßige Updates und Versionierungen, die neue Rechtslagen, technische Entwicklungen oder Rückmeldungen aus der Praxis berücksichtigen.
Sie möchten aktiv an der Weiterentwicklung des Standards XPlanung mitwirken? Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Das Arbeitsgremium der AG Modellierung begrüßt interessierte Stakeholder und bietet die Gelegenheit, sich intensiv an der Modellierung und Definition des Datenmodells zu beteiligen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen.
Sollten Sie bei der Arbeit mit XPlanung feststellen, dass eine fachliche Anforderung nicht erfüllt wird, können Sie einen Änderungsantrag mit Ihrem Bedarf einreichen. Auch bei unvollständigen Auswahllisten (Codelisten) freuen wir uns über Ihren Antrag zur Erweiterung. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich willkommen!