Erweiterung des Datenmodells zur Abbildung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land

XPLAN-469
  • 6.1
offen
  • FPlan

Wortlaute des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes:

Im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. Windenergiegebiete: folgende Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land in Raumordnungs- oder Bauleitplänen:

a) Vorranggebiete und mit diesen vergleichbare Gebiete in Raumordnungsplänen sowie Sonderbauflächen, Sondergebiete und mit diesen vergleichbare Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen;

b) für die Flächenbeitragswerte nach der Anlage Spalte 1 zusätzlich Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan spätestens am 1. Februar 2024 wirksam geworden ist;

Es wird vorgeschlagen, ein neues Attribut istBeschleunigungsgebietWindenergie in die Klassen FP_BebauungsFlaeche und RP_ErneuerbareEnergie einzuführen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wurde §249c ins BauGB eingeführt. Dieser besagt: "werden im Flächennutzungsplan Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dargestellt, sind diese vorbehaltlich des Absatzes 2 zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land darzustellen." Dafür wurde auch ein neues Planzeichen in der PlanzV eingeführt.
Außerdem wurde in das Raumordnungsgesetz der §28 eingeführt. §28 Abs. 2 besagt: "Vorranggebiete für Windenergie sind zusätzlich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land auszuweisen, soweit sie nicht in einem der folgenden Gebiete liegen..." Diese Information ist im Datenmodell noch nicht abbildbar.
Gesetzesänderungen können nicht abgebildet werden.
Keine
Offene Frage: reicht es, das Attribut bei FP_BebauungsFlaeche einzuführen?

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