Erweiterung des Datenmodells zur Abbildung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land
- 6.1
- FPlan
Wortlaute des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes:
Im Sinne dieses Gesetzes sind
- Windenergiegebiete: folgende Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land in Raumordnungs- oder Bauleitplänen:
a) Vorranggebiete und mit diesen vergleichbare Gebiete in Raumordnungsplänen sowie Sonderbauflächen, Sondergebiete und mit diesen vergleichbare Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen;
b) für die Flächenbeitragswerte nach der Anlage Spalte 1 zusätzlich Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan spätestens am 1. Februar 2024 wirksam geworden ist;
Es wird vorgeschlagen, ein neues Attribut istBeschleunigungsgebietWindenergie in die Klassen FP_BebauungsFlaeche und RP_ErneuerbareEnergie einzuführen.
Außerdem wurde in das Raumordnungsgesetz der §28 eingeführt. §28 Abs. 2 besagt: "Vorranggebiete für Windenergie sind zusätzlich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land auszuweisen, soweit sie nicht in einem der folgenden Gebiete liegen..." Diese Information ist im Datenmodell noch nicht abbildbar.
Kommentare
Beschluss am 25.11.2025 in der 69. Sitzung: Die neuen Klassen BP_Beschleunigungsgebiet (abgeleitet von BP_Flaechenobjekt), FP_Beschleunigungsgebiet (abgeleitet von FP_Flaechenobjekt) und RP_Beschleunigungsgebiet (abgeleitet von RP_Geometrieobjekt) werden eingeführt. Die neuen Klassen haben keine eigenen Attribute.
Definitionen:
BP_Beschleunigungsgebiet: Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land gem. § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.
FP_Beschleunigungsgebiet: Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land gem. § 249c BauGB in Verbindung mit § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.
RP_Beschleunigungsgebiet: Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land gem. § 28 der Raumordnungsgesetz § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.
Die Änderungen werden in Version 7.0 umgesetzt. Für die Übergangszeit wird die Erfassung der Beschleunigungsgebiete über generische Objekte mit einem entsprechenden Codelisteneintrag empfohlen, um eine schnelle und abwärtskompatible Umsetzung zu gewährleisten.
Beschluss am 16.9.2025 in der 68. Sitzung: Aufgrund der bestehenden Unklarheiten wird empfohlen, weitere Klärungen mit dem Gesetzgeber herbeizuführen und die Intention der gesetzlichen Regelungen genauer zu erfassen. Die offene Fragestellungen sollen bis zur nächsten Sitzung weiterverfolgt werden, um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Nebenversion für die Release Planung in Betracht gezogen.