Verstöße gegen Regel 2.2.2.1 (Selbstberührungen) sollte nicht als Fehler gemeldet werden. Die geometrische Konformitätsprüfung darf nicht abgebrochen werden
XPLAN-467
- 6.1
offen
- Konformitätsbedingung
Der Validator sollte Selbst*berührungen* nicht mehr als Fehler reklamieren. U.E. ist selbst eine Warnung nicht gerechtfertigt, da diese in den ALKIS Daten zulässig sind und vorliegen.
Die geometrische Validierung wird ohne Fehler dann natürlich auch nicht mehr abgebrochen.
Umformulierung der ersten zwei Regeln (Änderungen blau markiert) für V7.0:
„Alle Flächenobjekte müssen im Sinne des Standards XPlanung geometrisch korrekt sein. Das bedeutet:
- es gibt keine direkt aufeinander folgenden doppelten Stützpunkte;
- es gibt in den Außen- und Innenkonturen von Flächenumrandungen keine Selbst-Überschneidung
oder Berührungvon Linien- oder Kreisbogensegmenten;
Anpassung des Validators für die bestehenden Versionen bis einschl. 6.1:
Selbstberührungen sollten nicht mehr als Fehler, sondern nur als Warnung oder Hinweis ausgegeben werden. Die geometrische Konformitätsprüfung darf nicht abgebrochen werden.
In Regel 2.2.2.1 werden unter anderem die zwei folgenden Forderungen gestellt (die sich aus der GML-Spezifikation ableiten):
„Alle Flächenobjekte müssen geometrisch korrekt sein. Das bedeutet:
• es gibt keine doppelten Stützpunkte;
• es gibt in den Außen- und Innenkonturen von Flächenumrandungen keine Selbst-Überschneidung oder Berührung von Linien- oder Kreisbogensegmenten;
• …“
Diese strengen Anforderungen der GML-Spezifikation werden jedoch für ALKIS Daten seitens der AdV offenbar weniger streng ausgelegt. Es werden Selbstberührungen von Polygonen zugelassen, wenn dies der Geometrie der Objekte im realen Raum entspricht.
In den amtlichen Kartengrundlagen (ALKIS - und im realen Raum!) kommt es daher immer wieder vor, dass Flurstücke sich selbst in einem oder auch mehreren Punkten berühren.
Wenn nun zur Erfassung von Plänen in XPlanung diese Flurstücke 1:1 identisch nach XPlanung übernommen werden (was in der Praxis gefordert wird, dass man topologisch korrekt auf Basis der ALKIS Daten die planerischen Inhalte erfassen soll), dann werden solche Flächen vom Validator als nicht valide reklamiert. Die weitere geometrische Validierung wird dann abgebrochen.
Um valides XPlanGML auf Grundlage der amtlichen ALKIS Daten zu erzeugen, müssen die Flächen mit großem manuellen Aufwand nachträglich durch die Anwender des Standards verfälscht werden:
- Entweder durch Unterteilung der umschließenden Flurstücke, was nicht immer möglich ist
- …oder durch nachträgliche Manipulation in den Daten und Erschaffung optisch nicht sichtbarer kleiner „Brücken“ mit einer Kantenlänge von mindestens 2mm, um oberhalb der Toleranz zu bleiben.
Die erzeugt einen hohen Mehraufwand in der Erfassung, von ALKIS abweichende Datenbestände und große Frustration und Unverständnis bei den Anwendern.
„Alle Flächenobjekte müssen geometrisch korrekt sein. Das bedeutet:
• es gibt keine doppelten Stützpunkte;
• es gibt in den Außen- und Innenkonturen von Flächenumrandungen keine Selbst-Überschneidung oder Berührung von Linien- oder Kreisbogensegmenten;
• …“
Diese strengen Anforderungen der GML-Spezifikation werden jedoch für ALKIS Daten seitens der AdV offenbar weniger streng ausgelegt. Es werden Selbstberührungen von Polygonen zugelassen, wenn dies der Geometrie der Objekte im realen Raum entspricht.
In den amtlichen Kartengrundlagen (ALKIS - und im realen Raum!) kommt es daher immer wieder vor, dass Flurstücke sich selbst in einem oder auch mehreren Punkten berühren.
Wenn nun zur Erfassung von Plänen in XPlanung diese Flurstücke 1:1 identisch nach XPlanung übernommen werden (was in der Praxis gefordert wird, dass man topologisch korrekt auf Basis der ALKIS Daten die planerischen Inhalte erfassen soll), dann werden solche Flächen vom Validator als nicht valide reklamiert. Die weitere geometrische Validierung wird dann abgebrochen.
Um valides XPlanGML auf Grundlage der amtlichen ALKIS Daten zu erzeugen, müssen die Flächen mit großem manuellen Aufwand nachträglich durch die Anwender des Standards verfälscht werden:
- Entweder durch Unterteilung der umschließenden Flurstücke, was nicht immer möglich ist
- …oder durch nachträgliche Manipulation in den Daten und Erschaffung optisch nicht sichtbarer kleiner „Brücken“ mit einer Kantenlänge von mindestens 2mm, um oberhalb der Toleranz zu bleiben.
Die erzeugt einen hohen Mehraufwand in der Erfassung, von ALKIS abweichende Datenbestände und große Frustration und Unverständnis bei den Anwendern.
Weiterhin hohe Aufwände in der Erfassung, gegenüber ALKIS Kartengrundlage verfälschte Daten, mangelnde Akzeptanz des Standards XPlanung
Man könnte solche Planinhalte im Datenmodell auch künftig strukturiert erfassen und auswerten.
Alle anderen Unter-Regeln von 2.2.2.1 zur geometrischen Korrektness (keine Selbstüberschneidung etc.) können über die CAD- und GIS-Systeme automatisiert hergestellt werden, und können daher erfüllt werden.
Nur die ersten zwei Unter-Regeln erfordern in der strengen Auslegung bei Nicht-Erfüllung aufwändige manuelle Nacharbeit und verfälschen die Geometrien im Vergleich zum Original ALKIS.
Beispiele/Bilder (Daten im Anhang der Mail):
ALKIS Daten können Flurstücke mit Selbstberührungen enthalten, wo eine ungeteilte umliegende Fläche kleinere Flächen umschließt:
Hier z.B.: Die Demodaten des LGLN für das niedersächsische Musterstadt:
(s. Anhang Bild1)
Wenn auf Basis dieser ALKIS-Daten ein Plan für XPlanung digitalisiert (Copy and Paste der Original-Flurstücke aus ALKIS):
(s. Anhang Bild2)
…dann ist das erzeugte GML nicht valide.
Die Validatoren (API und Web-Validator) melden folgenden Fehler:
Geometrische Fehler (2):
• XPlanAuszug (Zeile 1, Spalte 1): 2.2.2.1: Selbstüberschneidung an folgenden Punkten: (539699.503,5802655.204),(539732.478,5802668.637).
• Die Flächenschlussprüfung wurde aufgrund von schwerwiegenden Geometriefehlern abgebrochen.
Nur die ersten zwei Unter-Regeln erfordern in der strengen Auslegung bei Nicht-Erfüllung aufwändige manuelle Nacharbeit und verfälschen die Geometrien im Vergleich zum Original ALKIS.
Beispiele/Bilder (Daten im Anhang der Mail):
ALKIS Daten können Flurstücke mit Selbstberührungen enthalten, wo eine ungeteilte umliegende Fläche kleinere Flächen umschließt:
Hier z.B.: Die Demodaten des LGLN für das niedersächsische Musterstadt:
(s. Anhang Bild1)
Wenn auf Basis dieser ALKIS-Daten ein Plan für XPlanung digitalisiert (Copy and Paste der Original-Flurstücke aus ALKIS):
(s. Anhang Bild2)
…dann ist das erzeugte GML nicht valide.
Die Validatoren (API und Web-Validator) melden folgenden Fehler:
Geometrische Fehler (2):
• XPlanAuszug (Zeile 1, Spalte 1): 2.2.2.1: Selbstüberschneidung an folgenden Punkten: (539699.503,5802655.204),(539732.478,5802668.637).
• Die Flächenschlussprüfung wurde aufgrund von schwerwiegenden Geometriefehlern abgebrochen.