Abbildung des Baulandmobilisierungsgesetzes

XPLAN-313
  • 5.3
Geprüft
  • Basis
  • BPlan
  • Konformitätsbedingung

1. Neuer Eintrag in der Enumerationsliste XP_ZweckbestimmungGruen: Naturerfahrungsraum (Definition: natürliche Freiräume, die eigenständig von Kindern und Jugendlichen erreicht werden können und in denen sie ohne vorgegebene Spielelemente frei spielen, beiläufig lernen, Natur erfahren und sich erholen können)

2. Neuer Eintrag in der Enumeration BP_PlanArt: BebauungsplanZurWohnraumversorgung =10002 (Definition: Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) nach §9 Absatz 2d BauGB)

3. Einführen eine neue Klasse BP_WohngebaeudeFlaeche wie im Anhang: WohngebäudeFläche.pdf

Für die neue Klasse gelten folgende Konformitätsbedingungen:

  • Zusätzlich müssen die Bedingungen der Klasse BP_Flaechenschlussobjekt (s. 4.1.7), sowie die Bedingungen für das Maß der baulichen Nutzung (s. 4.2) und die Gestaltung des Baugebiets (s. 4.3) erfüllt sein.
  • 4.5.20.1 (Relation abweichungText): Die Relation abweichungText darf nur auf Instanzen der Klasse BP_TextAbschnitt verweisen.
  • 4.5.20.2 (Konsistenz der Attribute bauweise und abweichendeBauweise): Wenn das Attribut abweichendeBauweise belegt ist, muss bauweise unbelegt sein oder den Wert 3000 haben.
  • 4.5.20.3 (Konsistenz zur Planart) In dem zugehörigen BP_Plan-Objekt muss das Attribut planart den Wert 10002 haben.
  • In die neue Konformitätsbedingung, die Überlagerungen von BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche mit anderen Klassen regelt, muss auch BP_WohngebaeudeFlaeche aufgenommen werden.

4. Neue Einträge in der Enumeration SO_GebietsArt: 

  • StaedtebaulEntwicklungskonzeptInnenentwicklung = 2300 (Definition: Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung)
  • GebietMitAngespanntemWohnungsmarkt=2400

5. Neuer Codelisten-Eintrag in SO_PlanArt: VerordnungGebietMitAngespanntemWohnungsmarkt

6. Neue Eintrag in der Enumeration XP_BesondereArtDerBaulNutzung: DoerflichesWohngebiet=1450 (Definition: Dörfliches Wohngebiet nach §5a BauNVO)

7. Ergänzung des zweiten Spiegelstrichs der Konformitätsbedingungen 4.5.1.2 und 5.3.1.1:

  • Wenn besondereArtDerBaulNutzung den Wert 1400, 1450, 1500, 1550 oder 1600 hat, muss allgArtDerBaulNutzung unbelegt sein oder den Wert 2000 haben.
Der Bundestag hat am 7. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet. Um die Änderungen des BauGB sowie der BauNVO abbilden zu können, müssen an einigen Stellen im Modell Änderungen vorgenommen bzw. neues Feature eingeführt werden.
Planinhalte, Gebietstyp und Planart nach dem neuen Gesetz können nicht abgebildet werden.
 
 

Kommentare

Beschluss: akzeptiert. Änderungen werden in einer Version 5.4 realisiert.

Umsetzung: wie im CR beschrieben mit folgenden Änderungen:

  • In der Definition von "Ladestation" wird auf den Gesetzestext verwiesen;
  • Die Definition von "Naturerfahrungsraum" lautet: Naturerfahrungsräume sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, in ihrem direkten Umfeld Natur vorzufinden, um eigenständig Erfahrung mit Pflanzen und Tieren sammeln zu können;
  • Erweiterung der Liste der externen Referenzen für ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung;
  • Erweiterung der Enumerationsliste SO_Gebietsart um einen weiteren Wert 2500 (GenehmigungWohnungseigentum) für Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, in dem die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung bedarf.
  • Die KB zur Überlagerung von überbaubaren Grundstücksflächen mit anderen Klassen wird erst in Version 6.0 eingeführt.