XPlanGML mit 3D-Koordinaten und HTTP-Schreibweise zur Spezifikation eines CRS

XPLAN-283
  • 5.3
  • 5.2
  • 5.1
  • 5.4
Geprüft
  • Basis
  • Konformitätsbedingung

Folgende Punkte sollten diskutiert und ggf. in der bestehenden Konformitätsbedingung 2.1.3 geändert oder eine neue Konformitätsbedingung ergänzt werden:

  • Erlauben der HTTP-Schreibweise, z.B. http://www.opengis.net/gml/srs/epsg.xml#25832
  • Zulässigkeit von dreidimensionalen Koordinaten und die Konsequenzen für die Angaben im XPlanGML (Müssen alle Geometrien dreidimensional vorliegen? Ist die Angabe der Standard-Dimension analog zum CRS im gml:Envelope des XPlanAuszug erforderlich?)
 
 
 
 

Kommentare

Beschluss: Antrag wurde zurückgestellt auf eine zukünftige Version des Standards.
Beschluss am 05.07.2024 in der 63. Sitzung: - Testdatensätze mit 3D-Koordinaten sollen erstellt und bereitgestellt werden, um die technische Machbarkeit zu überprüfen. - Die Konformitätsbedingung zur Spezifikation des CRS soll erweitert werden, um Links auf die OGC Registry zuzulassen, jedoch nur unter Verwendung der EPSG-Codes. - Es sollen zwei Varianten der Testdatensätze erstellt werden: eine mit dem klassischen EPSG-Code und eine mit einem Link auf die OGC Registry. - Die Ergebnisse der Tests sollen in der nächsten Sitzung besprochen werden, um endgültige Entscheidungen zu treffen.
Beschluss am 11.09.2024 in der 64. Sitzung:zu (1) XPlanGML mit 3D-Koordinaten: Der CR bzgl. der Einschränkung der Verwendung von 3D-Koordinaten wird abgelehnt, d.h. es werden keine Restriktionen bzgl. der Verwendung von 3D-Koordinaten festgelegt. Auch wenn die Softwarehersteller das noch nicht verarbeiten können, bleiben 3D-Koordinaten zulässig. Der Validator soll befähigt werden, Datensätze mit 3D-Koordinaten validieren zu können.Zu (2) HTTP-Schreibweise zur Spezifikation eines CRS: Der Teil des Änderungsantrags bezüglich der http-Schreibweise zur Spezifikation eines CRS wird angenommen, d.h. die Konformitätsbedingung 2.1.3.1 soll entsprechend erweitert werden und Links auf die OGC-Registry zulässig werden, allerdings nur bei der Verwendung der EPSG-Codes.