Abbildung des neuen Abschnittes § 9 Abs. (2c) des BauGB
XPLAN-252
- 4.1
abgelehnt
- BPlan
Einführung einer neuen Klasse BP_RegelungStoerfallfolgenMinderung, mit Attributen
- nutzung: CharacterString[1..*]
- zulaessigkeit: BP_Zulaessigkeit [1..*]
Für die Enumeration BP_Zulaessigkeit kann dieselbe Enumeration wie in BP_RegelungVergnuegungsstaetten (zulässig, nicht zulässig, ausnahmsweise zulässig) verwendet werden.
Der Entwurf des neuen BauGB enthält den folgenden neuen Abschnitt § 9 Abs. (2c):
Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 und für Gebiete nach § 30 in der Nachbarschaft von Betriebsbereichen nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen für bestimmte Nutzungen, Arten von Nutzungen oder für nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmende Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass diese zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden.
Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 und für Gebiete nach § 30 in der Nachbarschaft von Betriebsbereichen nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen für bestimmte Nutzungen, Arten von Nutzungen oder für nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmende Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass diese zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden.
Der neue Abschnitt des BauGB kann in XPlanGML nicht abgebildet werden
Keine
Antragsdatum: 19.12.2016
Beschluss: abgelehnt